Ein Schäfer scheitert vor Gericht - er darf seine Tiere nicht mit einer Waffe vor Wölfen schützen. Aber der Mann sieht in dem Verfahren dennoch einen Erfolg für seinen aussterbenden Berufszweig.
Ein Schäfer aus dem Norden von Niedersachsen darf seine Schafe nicht mit einer Waffe vor Wolfsangriffen schützen. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Dienstag seine Klage gegen die Stadt Winsen (Luhe) abgewiesen (Az. 3 A 58/21).
Es ging um die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zum Erwerb und Führen einer Flinte im Kaliber 12 sowie auf Erteilung einer Schießerlaubnis. Die Stadt hatte zuvor entsprechende Anträge abgelehnt. Der Schäfer habe das für die Erteilung der beantragten Erlaubnisse erforderliche waffenrechtliche Bedürfnis nicht nachgewiesen (§ 8 Nr. 1 Nds. Waffengesetz).
Wendelin Schmücker ist als Wanderschäfer unterwegs, 75 Prozent seiner Einnahmen kommen aus dem Verkauf von Lammfleisch. Mit der Flinte könne er sich seiner Herde nähernde Wölfe abschrecken und notfalls auch töten, argumentierte er. Tatsächlich sei der Schäfer durch Wolfsübergriffe in der Vergangenheit persönlich und wirtschaftlich betroffen, räumte auch das Gericht ein. Ein Interesse des Klägers, Wölfe zum Schutz der Herde mit einer Schusswaffe zu töten oder zu verletzen, sei nach der derzeitigen Rechtslage aber nicht anzuerkennen. Der Wolf stehe sowohl europarechtlich als auch national nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter strengem Schutz.
Auch Gummigeschosse sind keine Lösung
Der erst im Gerichtsverfahren gestellte Antrag des Schäfers, ihm hilfsweise die Benutzung einer Flinte mit Gummigeschossen zu gestatten, hatte ebenfalls keinen Erfolg. Er müsse zunächst einen dahingehenden Antrag bei der Stadt Winsen stellen, hieß es. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Schmücker kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen. Diesen Schritt werde er mit seinem Rechtsanwalt und seiner Rechtsschutzversicherung beraten, sagte der Schäfer der dpa. Die Stadt Winsen habe ihm leider schon signalisiert, dass ein Antrag auf eine Flinte mit Gummigeschossen keine Aussicht auf Erfolg habe.
Dennoch meinte Schmücker: "Ich bin nicht niedergeschlagen." Ein kleiner Erfolg sei die durch die Verhandlung geschaffene Aufmerksamkeit für die Probleme der Weidetierhalter. "Wir hoffen, dass jetzt Druck nach Berlin kommt und sich die Situation für uns verbessert." Wegen des schlechten Einkommens und der Wolfsproblematik hätten schon sehr viele Schafhalter aufgegeben. "Es ist ein aussterbender Beruf, wir sind nur noch 900 Berufsschäfer in Deutschland." Seit drei Generationen züchtet seine Familie Schafe.
In seiner Begründung verwies das Gericht darauf, dass sich das Land Niedersachsen verpflichtet habe, den Wolf zu schützen, anteilige finanzielle Ausgleichsleistungen bei Nutztierrissen leiste sowie Präventionsmaßnahmen finanziell unterstütze. Gefördert werden zum Beispiel die Errichtung wolfsabweisender Zäune und die Anschaffung von Herdenschutzhunden. Mittel für Zäune habe er bisher nicht beantragt, sagte Schmücker. Darin sehe er als Wanderschäfer keinen Sinn - seine aktuell rund 600 Mutterschafe und 100 bis 130 Jungtiere seien auf einem großen Gebiet unterwegs.
Wolf-Angriff auf Pony der EU-Kommissionspräsidentin?
"Eine Waffe ist das effektivste Mittel", meinte Schmücker. "Das tut dem Wolf weh. Den Herdenschutzhund kann der Wolf totbeißen, dann hat er freie Bahn." Nach geltendem Recht können Wölfe derzeit nur mit behördlichen Ausnahmegenehmigungen getötet werden - etwa dann, wenn sie die Scheu vor Menschen verloren, besonders gesicherte Schutzzäune mehrfach überwunden sowie zum Beispiel erwachsene Rinder oder Pferde attackiert haben.
Die Naturschutzorganisation WWF Deutschland plädierte am Dienstag für eine noch bessere Unterstützung der Weidetierhalter. Am Wochenende trauerte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach einem mutmaßlichen Wolfsriss um eines ihrer Ponys in der Region Hannover. "Die ganze Familie ist fürchterlich mitgenommen von der Nachricht", sagte von der Leyen laut Mitteilung. Das Pony stand auf einer Wiese in Burgdorf-Beinhorn. Landesweit gibt es laut niedersächsischem Umweltministerium inzwischen 39 Rudel und vier sesshafte Einzelwölfe. Dies entspreche ungefähr 350 Tieren.
dpa/ku/LTO-Redaktion
VG Lüneburg zum Schutz vor Wölfen: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49549 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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