Krankenhäuser dürfen werdenden Vätern den Zutritt zum Kreißsaal verwehren. Die Kliniken können auf Grundlage ihres Hausrechtes ein solches Verbot zu Zeiten der Coronakrise aussprechen.
Die Krankenhäuser dürfen einem werdenden Vater in der Coronakrise den Zutritt zum Kreißsaal verwehren. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Leipzig am Donnerstag auf den Eilantrag eines
Mannes hin entschieden (Beschl. v. 09.04.20 Az. 7 L 192/20). Der werdende Vater wollte seiner Lebensgefährtin bei der Geburt von Zwillingen in der Uniklinik Leipzig zur Seite stehen. Die Krankenhäuser in der Messestadt verbieten den Partnern aber derzeit den Zutritt. An dieser Entscheidung war viel Kritik laut geworden.
Das Zutrittsverbot sei durch das Hausrecht der Uniklinik gedeckt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Es diene der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus. Die Maßnahme sei verhältnismäßig.
Das Argument des Vaters, er könne ausreichend Abstand zum medizinischen Personal halten, Schutzkleidung anziehen und sei außerdem auch bereit, sich einem Corona-Test zu unterziehen,
überzeugte das Gericht nicht. Ein negativer Test im Vorfeld der Geburt biete keine ausreichende Sicherheit. Schutzkleidung sei derzeit nicht in dem Maße verfügbar, dass sie Begleitpersonen zur Verfügung gestellt werden könne, so das VG weiter.
Das Interesse des Vaters, an der Geburt teilzunehmen, sei nachvollziehbar, betonte das Gericcht. Aber das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Krankenhausbetriebes
überwiege. Gegen den Beschluss kann der Mann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.
dpa/vbr/LTO-Redaktion
VG Leipzig gibt einem Krankenhaus Recht: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41278 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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