Die Behörden dürfen einem deutschen Staatsangehörigen den Reisepass entziehen, wenn ein konkreter Verdacht verfassungsfeindlicher Aktivitäten vorliegt. Das hat das VG Köln am Mittwoch entschieden. Die Behörden hatten angenommen, dass sich der Betroffene einer Terrorgruppe in Syrien anschließen wollte.
Besteht ein hinreichender Verdacht, dass ein Reisepassinhaber verfassungsfeindlichen Aktivitäten nachgehen könnte, dürfen Behörden diesen entziehen. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Köln am Mittwoch (Urt. v. 10.12.2014, Az. 10 K 4302/13).
Die Stadt Bonn hatte einem 28-Jährigen den Reisepass entzogen, weil der Verfassungsschutz ihn im Verdacht hatte, nach Syrien ausreisen und sich einer Terrorgruppe anschließen zu wollen. Der Mann bestritt dies und klagte - ohne Erfolg.
Nach Auffassung des Gerichts ist die Entziehung des Passes möglich, wenn konkrete Tatsachen für eine Gefährdung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland sprechen. Dabei müsse die Einschätzung der Behörde nicht auf eindeutigen Beweisen beruhen, sondern lediglich nachvollziehbar sein.
dpa/una/LTO-Redaktion
VG Köln bestätigt Passentzug: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14074 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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