VG Köln: Bun­des­netza­gentur durfte Nummer abschalten

14.02.2011

Mit einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss hat das VG Köln den Eilantrag eines Unternehmens gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Abschaltung der Rufnummer "11861" abgelehnt. Das Gericht bestätigte die Maßnahme unter anderem damit, dass die Preisansage deutlich zu lang sei.

Die Bundesnetzagentur stellte unter anderem fest, dass die gebotene Preisansage 1:47 Minuten dauerte. Zudem wurde die Nummer von dem Unternehmen im Internet zunächst ohne Preisangabe beworben. Die Bundesnetzagentur ordnete daher die Abschaltung der Rufnummer an.

Dies wurde nun mit heutigem Beschluss (Az. 1 L 1908/10) des Verwaltungsgerichts (VG) Köln bestätigt. Die Preisansage sei deutlich zu lang und verursache dem Anrufer unzulässig hohe Kosten. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ansage müsse deutlich kürzer gefasst werden.

Über die früher für Auskünfte der Deutschen Bahn genutzte Nummer wurde zuletzt ein privater Auskunfts- und Weitervermittlungsservice angeboten. Auskünfte wurden zu Rufnummern, Anschriften, Branchen-, Berufs- und Geschäftsbezeichnungen gegeben. Der Dienst kostete den Anrufer 1,99 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz.

age/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

VG Köln: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2535 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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