Lehrerbesoldung nach Abschaffung der Hauptschule: Nicht mehr Geld nach Wechsel an Realschule plus

23.04.2013

Eine Hauptschullehrerin, die nach der Abschaffung der Hauptschulen in Rheinland-Pfalz an einer Realschule plus unterrichtet, hat keinen Anspruch auf Ernennung zur Realschullehrerin oder auf eine höhere Besoldung. Dies entschied das VG Koblenz mit am Dienstag bekannt gewordenem Urteil.

Die Lehrerin hatte beantragt, ihr das um eine Besoldungsgruppe höher dotierte Amt einer Realschullehrerin zu übertragen oder ihr zumindest eine entsprechende Zulage zu gewähren. Das beklagte Land hatte dies abgelehnt und darauf verwiesen, dass es keine Rechtsgrundlage für die geforderte Besserstellung gebe.

Dem stimmte das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz nun zu. Als ausgebildete Grund- und Hauptschullehrerin verfüge die Klägerin über die Befähigung für das Lehramt an allgemeinbildenden Schulen. Die von ihr begehrte Ernennung zur Realschullehrerin setze aber die Befähigung für das Lehramt an Realschulen voraus.

Ein Anspruch auf die Ernennung folge auch nicht daraus, dass sie nun zum Teil Aufgaben einer Realschullehrerin wahrnehme. Nach beamtenrechtlichen Grundsätzen könne der Dienstherr seine Beamten durchaus für eine gewisse, auch längere Zeit in einer höher bewerteten Funktion beschäftigen, ohne dass sich daraus zugleich ein Anspruch auf die statusrechtliche Verleihung des höheren Amtes und die damit verbundene höhere Besoldungsgruppe ergebe (Urt. v. 11.04 2013, Az. 6 K 992/12.KO).

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Lehrerbesoldung nach Abschaffung der Hauptschule: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8588 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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