Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen spätestens sechs Jahre nach ihrer Erstzulassung jährlich zur Hauptuntersuchung. Dies entschied das VG Koblenz in einem am Montag bekannt gegebenen Urteil.
Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz wies mit seiner Entscheidung die Klage eines Mannes ab, der sein erstmals im April 2008 zugelassenes Wohnmobil im Juli 2013 zur Hauptuntersuchung vorgestellt hatte. Er erhielt zwar die begehrte Prüfplakette, sollte allerdings bereits im Juli 2014 erneut mit seinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung erscheinen.
Seiner Ansicht nach widersprach das der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO): Nach Anlage VIII zu § 29 sei bis zu 72 Monate nach Erstzulassung des Fahrzeugs eine Plakette für zwei und nicht lediglich für ein Jahr zu erteilen.
Die Koblenzer Richter sahen dies anders. Da der Mann sein Wohnmobil im 63. Monat nach der erstmaligen Zulassung zur Hauptuntersuchung gebracht habe, könne ihm die Plakette nur für weitere 12 Monate zugeteilt werden. Denn die Verpflichtung zur jährlichen Hauptuntersuchung besteht ab dem 73. Monat ab Erstzulassung, greift also im Fall des Klägers zehn Monate nach der letzten Untersuchung seines Wohnmobils.
Dies folge bereits aus dem Wortlaut der Anlage VIII zur StVZO. Die 24-monatige Untersuchungspflicht gelte nur in den ersten 72 Zulassungsmonaten. Dass der Verordnungsgeber dabei die Grenze nach der Vollendung des 6. Zulassungsjahres und nicht im Rahmen einer "Kulanz-Regelung" erst nach dem 7. oder 8. Jahr gezogen habe, begegne rechtlich keinen Bedenken. Eine Überschreitung des ihm insoweit zustehenden Gestaltungsspielraumes sei nicht ersichtlich (Urt. v. 24.01.2014, 5 K 916/13.KO).
mbr/LTO-Redaktion
VG Koblenz zu älteren Wohnmobilen: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10860 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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