Eine Behörde kann einem Jagdpächter vorschreiben, mehr Wild in seinem Gebiet zu erlegen, wenn die Tiere einen zu hohen Schaden an den Bäumen anrichten. Das entschied das VG Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.
In einem Wald im Landkreis Cochem-Zell waren Bissspuren von Wild an Bäumen festgestellt worden, sogenannter Wildverbiss. Daraufhin hatte die Jagdbehörde dem Pächter vorgegeben, in seinem rund 515 Hektar großen Revier in der Saison 2013/14 insgesamt 46 Stück Rehwild zu schießen. Hiergegen legte der Pächter Widerspruch und beantragte vorläufigen Rechtsschutz. Er berief sich darauf, dass in dem Gebiet wenig Wild sei.
Mit seinem Antrag scheiterte er nun vor dem Verwaltungsgericht (VG) Koblenz.
Nach den jagdrechtlichen Vorschriften müssen bei der Festsetzung eines Abschussplans auch die berechtigten Belange der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden gewahrt bleiben, so das VG. Aufgrund des erheblichen Rehwildverbiss in dem Jagdgebiet sei die Erhöhung der geforderten Abschusszahl nicht zu beanstanden (Beschl. v. 19.07.2013, Az. 6 L 566/13.KO).
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz eingelegt werden.
asc/LTO-Redaktion
Mit Material von dpa.
VG Koblenz zu Schäden durch Wildverbiss: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9242 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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