Nachbarschaftsstreit vor dem VG Hannover: Rie­chen Pferde stärker als Rinder?

03.04.2017

Ein Nachbar will dort Pferde halten, wo zuvor Rinder standen. Die Baugenehmigung für den neuen Stall legte das VG Hannover aber erst einmal auf Eis: Zunächst müsse wissenschaftlich geklärt werden, ob womöglich die Geruchsbelastung steigt.

Mit der Frage, ob Pferde stärker riechen als Rinder, hat sich das Verwaltungsgericht (VG) Hannover im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits beschäftigt – und kam zu dem Schluss, dass diese Frage für ein Eilverfahren zu umfangreich ist (Beschl. v. 31.03.2017, Az. 4 B 2350/169). Daher stoppte das Gericht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Genehmigung zur Erweiterung einer Pferdezucht.

Der klagende Nachbar hatte sich gegen die von der Region Hannover erteilte Baugenehmigung zur Errichtung von Pferdeställen auf seinem Nachbargrundstück gewehrt. In einem ehemaligen Kuhstall inklusive Scheune sollen neun junge Pferde sowie sieben Stuten und ihre Fohlen untergebracht werden. 

Es bestünden Zweifel daran, ob für Pferde und Rinder bezüglich der Geruchsbelastung tatsächlich derselbe Gewichtungsfaktor anzulegen sei, argumentierten die Richter. Die Frage, wie die Geruchsqualität der Tierart Pferd zu bewerten sei, bedürfe einer eingehenden wissenschaftlichen Überprüfung - und diese müsse im Hauptsacheverfahren vorgenommen werden.

Die Region Hannover war im Falle der geplanten Pferdehaltung von derselben Geruchsbelastung ausgegangen wie bei einer Rinderzucht, die vorher auf dem betroffenen Grundstück stattgefunden hatte. Unter dieser Annahme hatte sie die Baugenehmigung erteilt.

Dass die Geruchsbelastung gleich ist, wird in dem vorgelegten Geruchsgutachten nach Ansicht des Gerichts aber nicht plausibel begründet. Bereits bei einer geringfügigen Erhöhung des Faktors seien die Werte der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) schon nicht mehr eingehalten.

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nachbarschaftsstreit vor dem VG Hannover: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22553 (abgerufen am: 04.11.2024 )

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