VG Hannover zu dienstlichen Interessen: Ex-Richter darf kein Anwalt an seinem früheren Dienst­ge­richt werden

26.07.2016

Über 30 Jahre war er am AG Burgwedel Richter, hauptsächlich für Strafsachen. Nach seinem Ruhestand wollte er dann als Anwalt vor demselben Gericht auftreten. Das beeinträchtigt aber dienstliche Interessen, entschied das VG Hannover.

Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat entschieden, dass ein ehemaliger Richter des Amtsgerichts (AG) Burgwedel nicht als Rechtsanwalt an diesem Gericht auftreten darf. Ein Auftreten als Rechtsanwalt vor dem AG beeinträchtige dienstliche Interessen (Beschl. v. 26.07.2016, Az. 2 B 3650/16).

Der ehemalige Richter war seit 1983 am AG Burgwedel tätig. 2015 wurde er auf seinen Antrag in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und trat nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt vor in einer an dem AG anhängigen Strafsache als Verteidiger auf. Der Präsident des Landgericht (LG) Hannover untersagte dem Ex-Richter vor seinem  früheren Dienstgericht als Rechtsanwalt aufzutreten und zwar rückwirkend ab Beginn seines vorzeitigen Ruhestands für die Dauer von 5 Jahren, also bis zum Juni 2020, unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Die Tätigkeit als Rechtsanwalt stehe im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit als Richter an dem AG und beeinträchtige dienstliche Interessen.

Loyalitätskonflikte mit Ex-Kollegen

Das VG ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Einschätzung des Präsidenten gefolgt. Eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen liege hier darin, dass das Auftreten des Richters vor dem Gericht seiner früheren Dienstausübung geeignet sei, aus Sicht eines Bürgers den Anschein zu erwecken, dass durch die persönlichen Beziehungen zu aktiven Richtern und nichtrichterlichen Dienstkräften dieses Gerichts eine dort anhängige Rechtssache in einer nicht sachgerechten Weise gefördert werden könnte. Der ehemalige Richter war über 30 Jahre am AG tätig und war in dieser Zeit fast durchgehend allein für das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zuständig.

Sich nur etwa sechs Monate nach der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand am Sitz des früheren Dienstgerichts niederzulassen, könne bei einem vernünftigen Bürger der Eindruck erwecken, dass er kollegiale Kontakte zu noch aktiven Bediensteten seiner früheren Dienststelle nutze, insbesondere beim Auftritt in Strafsachen. Dies würde das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Justiz erschüttern. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass sich Mitarbeiter des Amtsgerichts, die viele Jahre mit dem Ex-Richter zusammengearbeitet haben, einem Loyalitätskonflikt ausgesetzt sähen, wenn dieser nun auf Anwaltsseite vor dem AG auftrete, so das VG.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Hannover zu dienstlichen Interessen: . In: Legal Tribune Online, 26.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20111 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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