Die "Fight Night" in Gießen, eine Kampfsportveranstaltung der Disziplin Mixed Martial Arts, kann wie geplant stattfinden. Das VG Gießen gab einem Eilantrag des Veranstalters statt. Eine Untersagungsverfügung der Stadt entfaltet deshalb keine Wirkung.
Die Fight Night war Mitte Januar gaststättenrechtlich genehmigt worden. Am 25. Februar erließ die Stadt Gießen eine Unterlassungsverfügung mit der Begründung, die Kämpfe während der "Fight Night" würden die Würde des Menschen verletzen.
Diese Verfügung war nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) nicht offensichtlich rechtmäßig. Deshalb habe eine Abwägung des öffentlichen mit dem Interesse des Veranstalter erfolgen müssen. Diese sei zu Gunsten des Veranstalters ausgefallen. Nach Auffassung der Richter war nicht zweifelsfrei festzustellen, ob ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung vorliegt. Das Gericht stellte aus diesem Grund die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Veranstalters gegen die Untersagungsverfügung der Stadt Gießen wieder her.
Die Stadt Gießen war der Ansicht, die Tatsache, dass bei den Mixed Martial Arts (MMA) im Gegensatz zu anderen Vollkontaktsportarten im Bodenkampf geschlagen und getreten werden dürfe und es erklärtes Ziel sei, den Gegner zu besiegen, bis er durch Abklopfen aufgebe, K.O. gehe oder der Schiedsrichter den Kampf abbreche. Die hierdurch gegebene besondere Brutalität berge die Gefahr, dass der Unterlegene zum Objekt von Gewalthandlungen degradiert werde. Die Veranstaltung sei durch die Nähe zu realen Kampfhandlungen geeignet, beim Publikum Hemmschwellen abzubauen.
plö/LTO-Redaktion
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VG Gießen: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2686 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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