"Geschichtsrevisionismus" und "Islamfeindschaft" attestiert der Thüringer Landesverfassungsschutzbericht der AfD. Die Partei wollte das streichen lassen, doch das VG entschied: Die Behörde hat Tweets der AfD-Landeschefs nicht falsch gedeutet.
Wenige Tage vor der Thüringer Landtagswahl ist der dortige AfD-Landesverband mit einer Klage gegen den Landesverfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht (VG) Weimar wies eine Klage der Partei gegen den Verfassungsschutzbericht 2021 als unbegründet ab (Urt. v. 27.08.2024, Az. 8 K 1272/23 We). Die Partei hatte gefordert, drei Passagen aus dem Bericht zu streichen und öffentlich richtigzustellen. Dabei ging es nicht um die generelle Einstufung der Partei als "gesichert rechtsextrem".
AfD-Co-Landessprecher Stefan Möller kündigte an, die Entscheidung nicht akzeptieren zu wollen: "Wir gehen in die nächste Instanz." Damit könnte der Rechtsstreit vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht weitergehen. Der Vize-Chef des Amts für Verfassungsschutz, Roger Derichs, zeigte sich gelassen. Er gehe davon aus, dass das Urteil Bestand haben werde.
"Geschichtsrevisionismus" und "Verstöße gegen die Menschenwürde" seitens der AfD
Konkret ging es in dem Verfahren um drei Passagen in dem Bericht, in denen Social-Media-Posts der beiden Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller aus ihrer Sicht verzerrt und verkürzt wiedergegeben wurden. Sie standen in dem Bericht unter den Überschriften "Islamfeindschaft: Verstöße gegen die Menschenwürde", "Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip" und "Geschichtsrevisionismus".
Der Vorsitzende Richter sagte, die Zitate seien insgesamt zutreffend wiedergegeben worden. Ihre Interpretation und Einordnung durch den Landesverfassungsschutz übersteige auch nicht den gebotenen Rahmen. Beispielsweise dürfe das Amt in einer Aussage Björn Höckes, dass nicht alle Kulturen kompatibel seien, einen Verstoß gegen die Menschenwürde sehen. Auch könne es als Geschichtsrevisionismus interpretiert werden, wenn in einem Post zum Volkstrauertag in einer Aufzählung der Opfer der Weltkriege die Opfer des Holocausts fehlten.
Öffentliches Interesse wiegt schwerer
Das Interesse der Öffentlichkeit wiege dabei schwerer als der mit der Veröffentlichung verbundene Makel für die Partei, so der Richter. Außerdem bleibe es AfD-Vertretern trotz einer solchen Veröffentlichung weiter unbenommen, die entsprechenden Thesen öffentlich zu vertreten.
Immer wieder geht die AfD gegen Einstufungen durch den Verfassungsschutz auf Landes- oder Bundesebene vor. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte beispielsweise im Mai entschieden, dass die Einstufung des AfD-Bundesverbandes als rechtsextremistischer Verdachtsfall rechtens ist. Ähnlich urteilte das VG München im Fall der AfD in Bayern. In Thüringen ist laut Möller aktuell nicht geplant, gegen die Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" vorzugehen.
Die AfD steht in Thüringen seit Wochen in Umfragen bei rund 30 Prozent und damit deutlich vor anderen Parteien. Am 1. September steht im Freistaat die Landtagswahl an.
dpa/ms/LTO-Redaktion
VG Weimar weist AfD-Klage ab: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55281 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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