VG Gera sieht keinen Gewissenskonflikt für Beamten: Bodo Ramelow kein Grund für einstweiligen Ruhestand

30.03.2015

Dass die Linke einen Ministerpräsidenten stellt, war für einen thüringischen Beamten zu viel des Guten. Er sah in der Wahl einen unvereinbaren Widerspruch zu seinem Amtseid und seinem Gewissen. Das VG Gera schickt ihn trotzdem nicht in den einstweiligen Ruhestand.

Gewissenskonflikte nach der Wahl von Bodo Ramelow (Linke) zum Ministerpräsidenten rechtfertigen keine Versetzung von Beamten in den einstweiligen Ruhestand. Wie am Freitag bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht (VG) Gera den Eilantrag eines technischen Oberinspektors abgelehnt (Beschl. v. 27.03.2015, Az. 1 E 132/15 Ge).

Der hatte in der Wahl eines Linke-Politikers zum Regierungschef einen Widerspruch zu seinem Amtseid gesehen. Zur Partei gehörten Strukturen, welche die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht anerkennten und dennoch in der Partei mitwirkten, begründete der Mann seinen Antrag, mit dem er auch weiter sein volles Gehalt haben wollte.  Sein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sei daher höher zu bewerten, als seine Dienst- und Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn.

Das Gericht in Gera verneinte diesen Anspruch. Er ergebe sich weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Beamtenrecht. Der Antragsteller sei kein sogenannter politischer Beamter, der in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden könne, wenn eine neue Regierung ins Amt kommt und andere Ziele verfolgt. Wer als Sachbearbeiter in der Landesanstalt für Geologie und Umwelt arbeite, müsse auch kein politisches Bekenntnis zugunsten der Landesregierung und deren Zielen abgeben. Selbstverständlich stehe es ihm aber frei, notfalls die Entlassung aus dem Beamtendienst zu beantragen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Gera sieht keinen Gewissenskonflikt für Beamten: . In: Legal Tribune Online, 30.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15105 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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