Ein AfD-Politiker aus NRW ist vor dem VG Gelsenkirchen mit dem Versuch gescheitert, eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen zu lassen. Wegen seiner Parteizugehörigkeit befürchtet er Übergriffe von Linksextremisten.
Ein Vorstand des AfD-Landesverbandes NRW hat keinen Anspruch auf eine Auskunftssperre im Melderegister seines Wohnortes. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen am Donnerstag entschieden (Urt. v. 16.01.2020, Az. 17 K 2200/18).
Der klagende Politiker ist stellvertretender Landessprecher der AfD. Er befürchtet unter Berufung auf seine Parteizugehörigkeit und eine Reihe von Übergriffen mutmaßlicher Linksextremisten auf AfD-Vertreter, ebenfalls Opfer von Bedrohungen und Übergriffen zu werden. Mit seiner Klage verlangte er von seiner Heimatstadt die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister. Eine solche Sperre hätte zur Folge, dass die Meldebehörde eine Auskunft über die Wohnanschrift des Betroffenen, die grundsätzlich von jedermann voraussetzungslos eingeholt werden kann, nur nach dessen vorheriger Anhörung erteilen darf.
Das Gericht wies die Klage ab. Die strengen Vorgaben für eine solche Sperre seien im Falle des klagenden Mannes nicht erfüllt, stellte das Gericht fest. Zwar sei aktuell eine generelle gesellschaftliche Tendenz zur Verunglimpfung und Bedrohung von politischen Verantwortungsträgern auszumachen. Jedoch belegten weder vom Kläger vorgelegte Zahlen noch die durch das Gericht eingeholten Zahlen, dass in NRW jeder politische Funktionsträger egal welcher Parteizugehörigkeit mit Übergriffen aus dem gegnerischen politischen Lager rechnen müsse.
Der Kläger habe außerdem keine konkreten individuellen Umstände aus seinem politischen Tätigkeits- oder Lebensumfeld angegeben, die für ihn eine Gefahrenlage begründen würden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers will der Politiker gegen das Urteil Berufung einlegen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
VG Gelsenkirchen zum Melderegister: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39727 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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