Das VG Freiburg hat die geplante Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers nach Ungarn gestoppt. Nach einem am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss darf dieser bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Klage des Mannes nicht abgeschoben werden.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) Freiburg ist zu befürchten, dass Asylbewerber in Ungarn unter den dortigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen insbesondere auch mit Blick auf den bevorstehenden Winter nicht menschenwürdig existieren können. Das Land komme seinen Verpflichtungen gemäß der Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union mit Blick auf Zugang zu Beschäftigung, Wohnraum, Sozialhilfeleistungen, medizinischer Versorgung und Bildung nicht nach (Beschl. v. 28.08.2013, Az. A 5 K 1406/13).
Es sei Sache des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gewesen, darzulegen, dass sich die Verhältnisse in Ungarn insoweit mittlerweile zum Besseren gewendet hätten. Dies sei nicht geschehen.
Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
tko/LTO-Redaktion
VG Freiburg zu Asylbewerber: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9547 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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