Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom Mittwoch entschieden, dass auch beamtete Lehrer streiken dürfen, ohne disziplinarische Maßnahmen befürchten zu müssen.
Geklagt hatte eine beamtete Lehrerin gegen eine Disziplinarverfügung der Bezirksregierung Köln. Diese hatte gegen die Klägerin eine Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro verhängt, weil sie im Januar und Februar 2009 an drei Tagen an Warnstreiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft teilgenommen hatte.
Die 1. Landesdisziplinarkammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf hob diese Disziplinarverfügung auf und verwies auf die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, wonach die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen bestimmte Beamtengruppen, insbesondere Lehrer, wegen Teilnahme an Streiks gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Koalitionsfreiheit verstoße (Urt. v. 15.12.2010, Az. 31 K 3904/10.O).
VG Düsseldorf : . In: Legal Tribune Online, 16.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2165 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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