Ein Düsseldorfer Schüler kann nicht verlangen, wegen der aktuell hohen Inzidenz von über 100 vom Präsenzunterricht befreit zu werden. Im Schulwesen gebe es hinreichende Schutzinstrumente, so das VG.
Schüler haben trotz einer hohen Corona-Inzidenz keinen Anspruch auf Distanzunterricht. Einen entsprechenden Eilantrag eines Schülers hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf nach Angaben vom Donnerstag abgelehnt. Der Schüler einer weiterführenden Schule in Düsseldorf wollte vom Präsenzunterricht befreit werden, weil die Zahl der Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche in der Landeshauptstadt über den Wert von 100 gestiegen ist (Beschl. v. 25.08.2021, Az. 7 L 1811/21)
Zur Begründung führte die Kammer unter anderem aus, dass sich aus der Corona-Betreuungsverordnung kein solcher Anspruch herleiten lasse. Der Kläger habe auch nicht mittels Attests belegen können, dass für ihn oder seine Angehörigen bei einer Corona-Infektion eine besondere Gefahr bestehe.
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Infektionslage habe die Durchführung von Präsenzunterricht mit Blick auf den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag grundsätzlich Vorrang, beschloss das Gericht. Der Staat verletze hier nicht seine Pflichten zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. Denn der Gesetzgeber habe für den Schulbereich hinreichende Schutzinstrumente zur Verfügung gestellt, etwa durch regelmäßige Tests, Maskenpflicht und Abstandsregeln. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt werden. Der Umgang mit Schulunterricht in Zeiten der Pandemie war schon in zahnlreichen Fällen Gegenstand vor Gericht.
dpa/acr/LTO-Redaktion
VG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45839 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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