VG Düsseldorf lehnt Eilanträge ab: Fleisch­fa­briken müssen Corona-Tests in NRW weiter selbst bezahlen

26.08.2020

In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Corona-Ausbrüchen in Fleischfabriken. Dass die Betriebe ihre Mitarbeiter auf eigene Kosten auf Corona testen müssen, geht laut dem VG Düsseldorf daher bis auf Weiteres in Ordnung.

Das Land Nordrhein-Westfalen darf auch weiterhin fleischverarbeitende Betriebe zu regelmäßigen Corona-Tests auf eigene Kosten verpflichten. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf lehnte am Mittwoch Eilanträge von zwei Unternehmen gegen die Allgemeinverfügung des Landes ab (Beschl. v. 26.08.2020, Az. 7 L 1564/20, 7 L 1565/20).

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte angeordnet, dass in fleischverarbeitenden Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten nur Personen in der Produktion eingesetzt werden dürfen, die mindestens zweimal pro Woche auf Kosten des Inhabers auf eine Infektion getestet werden. Wenn die letzten beiden Tests negativ waren, reicht ein Test pro Woche.

Die Allgemeinverfügung sei nach vorläufiger Prüfung rechtmäßig und verhältnismäßig, teilte das Gericht mit. Es spreche vieles dafür, dass es in größeren Betrieben der Branche aufgrund der Mitarbeiterstruktur, der Arbeitsorganisation und der Arbeitssituation in der Produktion ein gesteigertes Infektions- und Verbreitungsrisiko gebe. Hierbei sei laut Gericht auch zu berücksichtigen, dass es in den letzten Monaten zu massiven Infektionsgeschehen in der Fleischwirtschaft gekommen ist.  Die Testpflicht könne dazu beitragen, Infektionen mit dem Coronavirus frühzeitig zu erkennen und so die drohende Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Düsseldorf lehnt Eilanträge ab: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42604 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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