Nachgerüstete Dieselfahrzeuge mit manipulierter Software werden auch künftig nicht stillgelegt. Das VG Düsseldorf wies am Mittwoch eine Klage der Deutschen Umwelthilfe ab, der Verband sei nicht klagebefugt.
Die Straßenverkehrsämter müssen die vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel laut Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf nicht stilllegen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) habe in dieser Frage kein Klagerecht, befand das Gericht am Mittwoch (Urt. v. 25.01.2018, Az.: 6 K 12341/17). Zuvor hatte das schon das VG Schleswig so gesehen, wo die DUH im vergangenen Dezember mit Klagen gegen das Kraftfahrt-Bundesamt gescheitert war.
"Der Bundestag hat sich dagegen entschieden und wir haben das zu respektieren", sagte Richter Martin Stuttmann. Das VG begründete seine Entscheidung damit, für eine Klagebefugnis sei es erforderlich, dass der Kläger eine Verletzung in eigenen Rechten geltend mache. Die DUH moniere dagegen allein Verstöße gegen objektiv-rechtliche Vorschriften des Umweltrechts. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sei für derartige Begehren allerdings nicht einschlägig.
Aber auch inhaltlich wäre die Klage gescheitert, gab das Gericht bekannt: Die Zulassung der VW-Diesel-Modelle sei trotz Abschaltautomatik rechtmäßig. Die vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Nachrüstung durch ein Software-Update sei nicht zu beanstanden. "Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn die Nachrüstung nicht erfolgt."
DUH: "Aufsichtsbehörden versagen"
Für die Deutsche Umwelthilfe kündigte deren Geschäftsführer Jürgen Resch an, die Entscheidung anzufechten: "Das Urteil ist enttäuschend, aber wir sind uns absolut sicher, dass es keinen Bestand haben wird." Das VG ließ sowohl die Berufung als auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu.
Die Umweltschützer hatten die Kfz-Zulassungsstellen der Städte aufgefordert, den Autos mit Abgas-Schummel-Software den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu verbieten. Weitere beklagte Städte sind laut DUH Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart und Wiesbaden.
"Seit drei Jahren versagen die Aufsichtsbehörden. In Deutschland ist trotz des größten Umweltskandals der Nachkriegszeit nach unserem Wissen noch kein einziges Auto stillgelegt und kein Euro Strafe gegen die Hersteller verhängt worden", kritisierte Resch. Die Umweltschützer beriefen sich in der Verhandlung auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, der den Umweltverbänden für öffentliche Güter wie Wasser und Luft ein Klagerecht zugestehe.
Nachrüsten ist Pflicht
Über eine ältere Klage des Verbands wird das BVerwG im Februar entscheiden. Darin verlangt die DUH Fahrverbote für Diesel in Städten mit einer Stickstoffdioxidbelastung über dem Grenzwert. Die Stadt Düsseldorf war vom dortigen Verwaltungsgericht verpflichtet worden, mehr für saubere Luft in der Landeshauptstadt zu tun - notfalls mit Fahrverboten für Dieselautos. Jährlich stürben rund 13.000 Menschen an den Folgen des Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid, so die DUH.
Das Düsseldorfer Gericht habe am Mittwoch die bisherige Praxis bestätigt, teilte der Deutsche Städtetag mit: "Autofahrer eines Diesel-Pkws mit Schummel-Software müssen ihr Fahrzeug in den Werkstätten nachrüsten lassen." Gegen säumige Autofahrer werde ein Mahnverfahren durch das Kraftfahrt-Bundesamt eingeleitet. "Wer dennoch nicht nachrüsten lässt, dessen Fahrzeug kann stillgelegt werden und erhält spätestens beim nächsten TÜV keine Plakette mehr", erklärte der Städtetag. Das löse allerdings nicht das Problem der Stickoxid-Belastung durch Diesel-Autos. Die Automobilindustrie sei in der Pflicht, Diesel sauberer zu machen.
dpa/mam/LTO-Redaktion
VG Düsseldorf weist Klage der DUH ab: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26691 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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