VG Düsseldorf zum Flüchtlingsstatus syrischer Asylbewerber: "Jeder Flücht­ling ein Regi­me­gegner"

22.11.2016

Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass einem Syrer ein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zusteht. Das gilt grundsätzlich für alle Syrer, findet das VG Düsseldorf. Ihnen drohe bei einer Rückkehr Folter durch das Regime.

Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat entschieden, dass einem 18-jährigen arabisch-stämmigen Syrer ein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft zusteht. Bei einer Rückkehr nach Syrien habe er politische Verfolgung durch das Assad-Regime zu befürchten (Urt. v. 22.11.2016, Az. 3 K 7501/16.A).

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte dem syrischen Staatsangehörigen den subsidiären Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge nach der Genfer Menschenrechtskonvention gewährt. Nach Auffassung der Richter steht ihm aber der weitergehende Anspruch auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus zu. Die Kammer geht davon aus, dass allen nach Syrien zurückkehrenden Asylbewerbern generell die Gefahr der Folter drohe, weil das syrische Regime Rückkehrer aus dem Ausland unter Anwendung menschenrechtswidriger Methoden verhöre.

Diese Maßnahmen seien als politische Verfolgung einzustufen. Der syrische Staat sehe grundsätzlich in jedem Rückkehrer einen potentiellen Regimegegner, das das Gericht in einer Mitteilung. Der längere Auslandsaufenthalt und die Asylantragstellung würden von der syrischen Regierung allgemein als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst und zum Anlass für politische Verfolgung genommen.

Weitere Entscheidungen des VG, die sich mit Asylverfahren syrischer Staatsangehöriger befassen, stehen noch aus. In Kürze werden neue Erkenntnisse des Auswärtigen Amtes zur aktuellen Situation für Rückkehrer erwartet. Seit Jahresbeginn sind mehr als 4.500 Klagen syrischer Asylbewerber bei dem Gericht eingegangen. Etwa die Hälfte sind Verfahren, mit denen die Betroffenen den bereits erhaltenen Schutzstatus verbessern wollen. 

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Düsseldorf zum Flüchtlingsstatus syrischer Asylbewerber: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21228 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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