VG Düsseldorf zu Pornografie im Internet: Por­tale aus Zypern ver­stoßen gegen Jugend­schutz

01.12.2021

Mehreren großen Portalen mit Sitz in Zypern, die frei zugängliche pornografische Inhalte anbieten, droht in Deutschland die Abschaltung. Es liege ein Verstoß gegen das Jugendmedienschutzgesetz vor, so das VG Düsseldorf.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Anträge von zypriotischen Gesellschaften auf vorläufigen Rechtssschutz abgelehnt. Es gab bekannt, dass die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (NRW) die frei zugänglichen Inhalte von Porno-Anbietern mit Sitz in Zypern zu Recht beanstandet und ihre künftige Verbreitung in dieser Form in Deutschland zu Recht untersagt habe (Beschl. v. 30.11.2021, Az. 27 L 1414/20 u.a.).

Der deutsche Jugendmedienschutz sei anwendbar, auch wenn die Internetseiten in einem anderen Staat der Europäischen Union (EU) betrieben werden. Das Verfahren der Landesmedienanstalt NRW verstoße weder gegen nationales Verfassungsrecht noch gegen Völkerrecht oder EU-Recht, befanden die Düsseldorfer Richterinnen und Richter. 

Deutsches Jugendmedienschutzrecht anwendbar

Insbesondere könnten sich die Anbieter nicht auf das Herkunftslandprinzip berufen, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten. Im Vordergrund stehe der Schutz der Kinder und Jugendliche vor der Gefährdung durch den freien Zugang pornografischer Inhalte. Daher müsse das strenge deutsche Jugendmedienschutzrecht Anwendung finden. 

Studien hätten gezeigt, dass etwa die Hälfte der dort befragten Kinder und Jugendlichen schon frei zugängliche Pornografie im Internet konsumiert hätten. Nur knapp ein Viertel der Eltern haben Geräte oder Programme genutzt, um solche Inhalte zu blockieren. Aus diesem Grund könne nach deutschem Recht eine bloße Kennzeichnung solcher Internetseiten mit Jugendschutzlabeln nicht ausreichen. Die Anbieter müssten sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang haben. Das sei zum Beispiel mit einem System zur Altersverifikation möglich.

Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster entscheidet.

cp/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

VG Düsseldorf zu Pornografie im Internet: . In: Legal Tribune Online, 01.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46807 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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