Der Circus Busch darf in Düsseldorf mit Kamelen auftreten. Zwar gäbe es ein städtisches Verbot, welches den Auftritt von Wildtieren untersagt. Das Verbot sei aber unwirksam, so das Gericht, welches damit seiner Rechtsprechung treu bleibt.
Die Stadt Düsseldorf ist verpflichtet, einem mit Wildtieren auftretenden Zirkus eine öffentliche Veranstaltungsfläche zur Verfügung zu stellen. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG) am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden (Beschl. v. 04.07.2019, Az. 18 L 1205/19).
Damit darf der Circus Busch seine Kamele in Düsseldorf im kommenden September mitbringen und in der Show auftreten lassen. Zwar gibt es in Düsseldorf ein kommunales Wildtierverbot, dieses verstößt nach Ansicht des VG aber gegen höherrangiges Recht, nämlich gegen Bundesrecht und die Verfassung. Das Verbot verstoße nicht nur gegen das Tierschutzgesetz des Bundes, sondern greife auch in unzulässiger Weise in die grundrechtlich geschützte Berufsfreiheit ein, wie das VG entschied.
Mit ihrer Entscheidung blieb das VG seiner Rechtsprechungslinie treu. Erst im April hatte das Gericht in einem ganz ähnlichen Fall zu Gunsten des Zirkus Charles Knie in Krefeld entschieden.
tik/LTO-Redaktion
Mit Materialien von dpa
VG Düsseldorf zu Zirkustieren: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36301 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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