Am Samstag wollen Rechtsextreme in Bremen die Reichsflagge schwenken. Das dürfen sie auch, entschied das VG. Das letzte Wort ist womöglich aber noch nicht gesprochen.
Das Verwaltungsgericht (VG) Bremen hat eine für Samstag geplante Demo rechtsgerichteter Kräfte mit Reichskriegsflaggen unter Auflagen zugelassen. Das von der Innenbehörde verhängte vollständige Verbot sei unverhältnismäßig, entschied das Gericht nach Mitteilung vom Freitag. Statt eines stundenlangen Marsches durch die Stadt dürfen die Demonstranten sich aber nur von 15 bis 18 Uhr auf dem Domshof versammeln (Beschl. v. 22.10.2020, Az. 5 V 2328/20).
Aufgerufen zu der Demo haben die Partei Die Rechte und mehrere Landesverbände der rechtsextremistischen NPD. Sie wollen auch frühere Flaggen und Kriegsflaggen des Deutschen Reiches in Schwarz-Weiß-Rot zeigen. Damit wollen sie gegen einen Erlass des Bremer Innensenators protestieren, wonach das öffentliche Zeigen solcher Flaggen regelmäßig ordnungswidrig sei.
Das VG und das Oberverwaltungsgericht hätten das Reichs(kriegs)flaggenverbot bei Versammlungen bereits Mitte Oktober für rechtswidrig erklärt, hieß es. Bei dieser Kundgebung sei das Zeigen der Flaggen durch die Meinungsfreiheit gedeckt. In der Gesamtschau ergebe sich "kein einschüchterndes Erscheinungsbild", wie von der Innenbehörde behauptet. Statt eines Verbots, hätte eine Zulassung unter Auflagen in Betracht gezogen werden müssen.
Die Richter verwiesen in ihrer Entscheidung nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der Erlass selbst kein Verbot, sondern eine Auslegungshilfe zur Anwendung der betreffenden Ordnungswidrigkeitsvorschrift darstelle. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bremen eingelegt werden. Die Innenbehörde wolle noch am Freitag in die nächste Instanz gehen, kündigte eine Sprecherin an.
dpa/acr/LTO-Redaktion
VG Bremen: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43203 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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