VG Berlin verneint Anspruch: Phi­lo­soph ist zu reich für Wohn­geld

11.06.2019

Wer 115.000 Euro auf dem Konto hat, hat keinen Anspruch auf Wohngeld, so das VG Berlin. Ein Philosoph hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, welcher vom zuständigen Bezirksamt jedoch abgewiesen wurde. Zu Recht, so das VG. 

Bei einem Ersparten von 115.000 Euro besteht nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (VG) kein Anspruch auf Wohngeld (Urt. v. 23.05.2019, Az. VG 21 K 901.18). Daran ändert sich auch dann nichts, wenn der Antrag damit begründet wird, dass man nur über  "geringe Renten und Kapitaleinnahmen" verfüge. 

Einen solchen Antrag stellte ein Berliner Philosoph. Er verlangte für sich und seine Ehefrau einen statlichen Zuschuss, den das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf jedoch ablehnte. Als Begründung führte die Behörde an, die nach den Verwaltungsvorschriften des Bundes vorgesehene Vermögensgrenze von 90.000 Euro sei überschritten und ein Anspruch auf Wohngeld scheide daher aus. Denn nach dem Wohngeldgesetz des Bundes besteht kein Wohngeldanspruch, "soweit die Inanspruchnahme von Wohngeld missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens".

Der Philosoph hatte noch zu begründen versucht, es müssten die Schwierigkeiten berücksichtigt werden, aus seiner Tätigkeit als Literaturwissenschaftler und Philosoph und aus der seiner Ehefrau als freischaffende Künstlerin ein ausreichendes Einkommen zu erzielen.

Das Gericht konnte er damit jedoch nicht überzeugen. Wie das Gericht feststellte, konnten die Eheleute ihre monatlichen Ausgaben fast vollständig mit ihren Einnahmen decken. Lediglich 100 Euro pro Monat müssten sie zusätzlich von ihrem Ersparten aufwenden. Eine jährliche Verringerung des Ersparten in Höhe von nur 1.200 Euro berechtige da jedenfalls noch nicht zum Bezug von zusätzlichem Wohngeld, resümierte das VG.

Die 21. Kammer des VG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung aber die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) zu.

tik/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

VG Berlin verneint Anspruch: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35859 (abgerufen am: 13.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen