VG Berlin zur Mehrarbeit von Feuerwehrleuten: 20-Euro-Gesetz verstößt gegen Europarecht

07.03.2013

Das Berliner Gesetz zur Bezahlung von Mehrarbeit der Berufs-Feuerwehrleute verstößt nach Urteilen des VG Berlin gegen Europarecht. Deshalb stehe den Beamten mehr als die dort pauschal festgelegten 20 Euro zu, teilte Gerichtssprecher Stephan Groscurth am Donnerstag mit.

Die Beamten hätten für die geleistete Zuvielarbeit nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen Anspruch auf Freizeitausgleich und – wenn dieser, wie im entschiedenen Fall, praktisch nicht realisierbar ist – auch einen Anspruch auf Geldentschädigung, urteilte die 5. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts (VG). Diese sei nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung zu bemessen und daher höher als die gewährte Zulage (Urt. v. 07.03.2013, Az. VG 5 K 368.12 u.a).

Den Ansprüchen stehe auch der Wortlaut des 20-Euro Gesetzes nicht entgegen. Zwar sei nach diesem ein angemessener Freizeitausgleich mit Gewährung der Zulage abgegolten. Die Vorschrift könne jedoch nicht angewendet werden, da sie gegen Europarecht verstoße. Soweit das Land Berlin Verjährung eingewandt hat, folgte die Kammer seiner Auffassung.

Die Berliner Richter haben wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zugelassen, soweit sie den Klagen stattgegeben haben.

age/LTO-Redaktion

Mit Material von dpa.

Zitiervorschlag

VG Berlin zur Mehrarbeit von Feuerwehrleuten: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8283 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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