Die BDS-Bewegung, die einen Boykott israelischer Waren, Künstler und Sportler fordert, ist stark umstritten. Der Bundestag verurteilte die Bewegung in einem Beschluss - und muss sich nun vor dem VG Berlin rechtfertigen.
Ein Beschluss des Bundestages zur Distanzierung von der Israel-Boykott-Bewegung BDS ist am Donnerstag Gegenstand einer Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht (VG). Geklagt haben Mitglieder der BDS-Bewegung ("Boycott, Divestment and Sanctions"). Sie wenden sich gegen den Beschluss des Bundestags vom 17. Mai 2019, mit dem dieser die BDS-Kampagne verurteilte und die Förderung von Projekten ablehnte. Die Kläger sehen sich laut einer Mitteilung des Gerichts in ihrem Persönlichkeitsrecht, ihrer Meinungsfreiheit und ihrer Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt.
Was genau die Klage verlangt, etwa eine Rücknahme des Beschlusses, müsse noch in der Verhandlung geklärt werden, so eine Gerichtssprecherin. Ob am Donnerstag eine Entscheidung fällt, stehe nicht fest.
"Politische Meinungsäußerung" ohne rechtliche Wirkung?
Der Bundestag hatte die BDS-Bewegung, die unter anderem den Boykott israelischer Waren fordert, als antisemitisch eingestuft und verlangt, sie und ihre Unterstützer sollen kein Geld mehr von der Bundesregierung erhalten. Für den Antrag mit dem Titel "BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen" stimmten CDU/CSU, SPD, FDP und große Teile der Grünen. Dagegen stimmten weite Teile der Linken und Teile der Grünen. Die AfD enthielt sich. Alternative Anträge von AfD und Linken wurden abgelehnt. Laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags war der Beschluss "eine politische Meinungsäußerung im Rahmen einer kontroversen Debatte" ohne rechtliche Wirkung.
Die BDS-Bewegung verlangt ein Ende der Besatzung des Westjordanlandes, der Golanhöhen und Ost-Jerusalems, die völlige Gleichberechtigung arabisch-palästinensischer Bürger Israels und ein Recht auf Rückkehr nach Israel für palästinensische Flüchtlinge und deren Nachkommen.
Mehrere Kultureinrichtungen starteten unter dem Namen "GG 5.3 Weltoffenheit" eine Initiative gegen den Beschluss des Bundestags und forderten, kritische Stimmen dürften nicht aus der Debatte ausgeschlossen werden. Zugleich wandten sich die Unterzeichner gegen Antisemitismus und Rassismus und kritisierten den Israel-Boykott des BDS. Mehr als 1.000 Wissenschaftler und Kulturschaffende aus dem In- und Ausland stellten sich in einem offenen Brief hinter die Initiative "GG 5.3 Weltoffenheit" und forderten den Bundestag auf, den Beschluss zurückzunehmen.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
VG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 05.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46210 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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