VG Berlin: Eisern Union schei­tert mit Eil­an­trag für mehr Zuschauer

15.10.2021

Die Stadien der Fußball-Bundesliga werden immer voller und auch Union Berlin will wieder mehr Fans in ihrem Stadion haben. Mit einem Eilantrag ist der Verein jedoch jetzt gescheitert.

Der Bundesligist Union Berlin ist mit seinem Eilantrag zur Zulassung von maximal 18.000 Zuschauerinnen und Zuschauern beim nächsten Bundesligaspiel auf 3G-Basis vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin gescheitert. Die 14. Kammer lehnte den Eilantrag des Fußballvereins am Donnerstag ab. Der Antragsteller könne die weitere Ausnutzung der Stadionkapazität nicht beanspruchen, hieß es in einer Erklärung des VG, denn der beschränkende Eingriff sei verhältnismäßig (Beschl. v. 14.10.201, Az. VG 14 L 565/21).

Damit werden nur rund 11.000 getestete, geimpfte oder genesene Zuschauerinnen und Zuschauer - 50 Prozent der insgesamt möglichen 22.012 Fans - an diesem Samstag in das Stadion "An der Alten Försterei" im Stadtteil Köpenick gegen den VfL Wolfsburg können. Der Verein wollte eine Auslastung von 80 Prozent erreichen, gleichzeitig nicht geimpfte Menschen aber nicht ausschließen und daher nicht auf 2G-Basis die Partie durchführen. Andernorts dürfen schon wieder weit mehr Zuschauer in die Stadien, so werden zum Beispiel beim Spiel von Borussia Mönchengladbach gegen den VfB Stuttgart bis zu 46.000 von 54.022 möglichen Zuschauer erwartet. Grund dafür sind die unterschiedlichen Corona-Schutzverordnungen der Länder.

Die Unioner verzichten jedoch auf eine mögliche Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. "Angesichts der Urteilsbegründung, in der mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gericht die Maßnahmen zur Pandemieeindämmung für 'noch zumutbar' und die ihnen zugrundeliegenden Einschätzungen 'noch als nicht offenkundig verfehlt' bewertet, sind wir optimistisch, dass auch der Berliner Senat in Kürze weiterreichende Regelungen treffen wird", sagte Dirk Zingler, Präsident von Union Berlin.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 15.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46372 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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