Seit Mai wurde eine Straße im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg zeitweise für spielende Kinder gesperrt. Eine Anwohnerin ging gerichtlich dagegen vor - mit Erfolg.
Im Stadtteil Prenzlauer Berg gehörte eine Straße einmal in der Woche nur den Kindern. Doch das ist erst einmal vorbei: Nach einem Eilantrag einer Anwohnerin hat das Berliner Verwaltungsgericht (VG) diesem Teilzeit-Spielstraßen-Treiben in der Gudvanger Straße ein Ende gesetzt (Beschl. v. 13.07.2015, Az. VG 11 L 275.15). Die Spielstraße werde nicht von § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) - der die übermäßige Nutzung von Straßen regelt - gestützt, teilte das Gericht am Montag mit.
Seit Ende Mai war die Gudvanger Straße in dem bei Familien beliebten Stadtteil dienstags zwischen 10.00 und 18.00 Uhr allein von Kindern genutzt worden. Autos durften dann weder durchfahren noch parken. Eine Anwohnerin hatte die rechtliche Grundlage infrage gestellt - mit Erfolg. Das Bezirksamt Pankow hatte sich auf § 29 StVO berufen, als es das befristete Umhertollen als Veranstaltung angemeldet hatte - ähnlich wie ein Straßenfest oder einen Wochenmarkt.
"Das ist keine Veranstaltung", erklärte ein Gerichtssprecher. Anders als ein Straßenfest habe die temporäre Spielstraße kein Programm oder einen Inhalt. "So ist einfach nur gesagt worden: Wir machen aus der Straße einen Spielplatz." Das Bezirksamt Pankow kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Für eine Stellungnahme war im Bezirksamt zunächst niemand zu erreichen.
Teilzeit-Spielstraße wegen zu wenigen Spielplätzen
Bezirksstadtrat Torsten Kühne (CDU) hatte die einzige Teilzeit-Spielstraße in der Hauptstadt zuvor mit einer Unterversorgung an Spielplätzen in dem Gebiet im nördlichen Prenzlauer Berg begründet. Ähnliche Modelle gibt es demnach etwa in Bremen und Frankfurt am Main.
Unabhängig vom Beschluss des Verwaltungsgerichts hätte die Veranstaltung an diesem Dienstag ohnehin zum vorerst letzten Mal stattgefunden: "Dann sind Schulferien und wir machen Pause", hatte Kühne angekündigt. Das Pilotprojekt war bis Oktober befristet.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Anwohner als Spielverderber: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16212 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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