Für den Landesparteitag der bayerischen AfD wurde wegen der Corona-Beschränkungen die Genehmigung widerrufen und eine Ausnahmegenehmigung verwehrt. Dagegen zieht die Partei vor Gericht.
Die bayerische AfD will das Verbot ihres für kommenden Samstag, 21. November geplanten Landesparteitags vor Gericht kippen. Wie die Partei am Mittwoch berichtete, wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht (VG) Ansbach eingereicht. Ein Sprecher des Gerichtes bestätigte dies und sagte, dass voraussichtlich frühestens am Donnerstagabend über den Eilantrag entschieden werde.
Das Landratsamt Roth hatte es wegen der Corona-Beschränkungen und des massiv gestiegenen Infektionsgeschehens am Montag abgelehnt, für den in Greding geplanten Parteitag mit mehr als 700 Teilnehmern eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Wegen der hohen Infektionszahlen müsse eine frühere Genehmigung aus dem September widerrufen werden.
Das Landratsamt beruft sich laut einer Mitteilung dabei auf die aktuell gültige Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, nach der Veranstaltungen grundsätzlich nicht zugelassen sind. Zudem könne die AfD ihren Landesparteitag online durchführen und die notwendigen Wahlen dafür per Briefwahl oder mit dezentralen Wahlunrnen durchführen. Die AfD verweist auf die frühere Erlaubnis der Kreisbehörde und auf ein Hygienekonzept, nach dem die Parteiversammlung in einer Halle und einem Zelt durchgeführt werden soll.
"Die nun späte wie auch kurzfristige Absage des Landratsamts stellt für uns ein Angriff auf rechtsstaatliche Prinzipien dar, nachdem ursprünglich der Parteitag wie beantragt genehmigt worden war", sagte der stellvertretende Landesvorsitzende, Gerd Mannes. Die Partei verwies darauf, dass der Landesparteitag auch für die Vorbereitung der Bundestagswahl in einem Jahr nötig sei.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Eilantrag beim VG Ansbach: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43469 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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