Auch in Aachen drohen bald Fahrverbote für Dieselfahrzeuge: Sollten keine Alternativen gefunden werden, die die Stickstoffdioxid-Belastung verringern, muss nach einer Entscheidung des VG Aachen ab 2019 ein Fahrverbot kommen.
Die Stadt Aachen muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Aachen ein Diesel-Fahrverbot vorbereiten. Falls die Stadt und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Ende des Jahres keine gleichwertige Alternative vorlegten, wie Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden können, müsse zum 1. Januar 2019 ein solches Verbot in Kraft treten. Dies sagte der Vorsitzende Richter in dem Verfahren, Peter Roitzheim, am Freitag (Az. 6 K 2211/15).
Damit ist zum ersten Mal ein regionales Gericht der Linie aus einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gefolgt. Dieses hatte Diesel-Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erklärt, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei. Der EU-Grenzwert für den gesundheitsschädlichen Schadstoff Stickstoffdioxid muss seit 2010 verbindlich eingehalten werden, in vielen Städten gelingt das aber nicht. In Hamburg gibt es inzwischen ein begrenztes Diesel-Fahrverbot.
Mit einem Bündel von Maßnahmen wollten die Verwaltung in Aachen und das Land Nordrhein-Westfalen 2025 zum Ziel kommen. Laut Gericht würde das aber viel zu lange dauern. "Sie hatten schon Jahre Zeit gehabt. Jetzt gilt es", sagte Roitzheim. Stadt und Land hätten kein schlüssiges Alternativkonzept. Nach seiner Einschätzung laufe alles auf ein Fahrverbot für Dieselwagen hinaus.
dpa/acr/LTO-Redaktion
VG Aachen zu Stickstoffdioxid-Grenzwerten: . In: Legal Tribune Online, 08.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29043 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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