Nach langem Hin und Her verständigten sich VW und Verbraucherschützer im Februar auf einen Vergleich für Dieselkunden. Jetzt sind die Zahlungen so gut wie abgewickelt. Wie sieht es in den übrigen Fällen aus, die noch vor Gerichten liegen?
Die Entschädigungszahlungen an Volkswagen-Kunden im Dieselvergleich stehen kurz vor dem Abschluss. In rund 240.000 Fällen seien insgesamt mehr als 750 Millionen Euro überwiesen worden, teilte der Konzern am Dienstag mit. Das zugehörige Online-Portal ist noch eine knappe Woche lang in Betrieb, es soll am 6. Juli geschlossen werden. Danach können Kunden nur noch per Post Unterlagen einreichen, etwa Rechnungen von Anwälten. Bei weiteren Verfahren, die vor Gericht anhängig sind, will der Konzern nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zugunsten der Verbraucher auf die Kläger zugehen.
VW erklärte, der Vergleich zum Musterverfahren sei inzwischen "im Wesentlichen abgewickelt". Einige tausend Ansprüche würden derzeit noch geprüft oder seien in der Umsetzung - mit einer größeren Veränderung der Zahlen rechne man bis zur kommenden Woche nicht mehr. Mit denjenigen Kunden, die anspruchsberechtigt seien, habe man sich zu mehr als 90 Prozent einigen können. Je nach Alter und Typ des Fahrzeugs wurden Beträge zwischen 1.350 und 6.257 Euro angeboten.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte mehrere Hunderttausend Dieselfahrer am Oberlandesgericht Braunschweig vertreten, nach der Einigung auf eine außergerichtliche Lösung aber seine Musterfeststellungsklage gegen VW zurückgezogen. Mit dem Geld aus dem Vergleich sollen die Kunden für den Wertverlust von Autos entschädigt werden, in denen der Motor EA 189 verbaut ist. Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselwagen mit diesem Antrieb zugegeben.
Individuelle Angebote an Kläger
Unabhängig von dem Braunschweiger Verfahren gibt es in Deutschland noch einige Zehntausend Einzelklagen, die vor Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten liegen. Ende Mai hatte der BGH entschieden, dass VW prinzipiell auch hier zu Entschädigungen verpflichtet ist.
Die obersten Zivilrichter stellten fest, dass der Einsatz illegaler Abgastechnik sittenwidrig war und den Käufern dadurch ein Schaden entstand: Autobesitzer, die noch juristisch mit dem Konzern streiten, können ihren Wagen demnach zurückgeben und das Geld dafür einfordern. Das gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtfahrzeuge. Auf den Kaufpreis werden jedoch die gefahrenen Kilometer angerechnet.
"Ziel von Volkswagen ist es, diese Verfahren im Einvernehmen mit den Klägern möglichst zügig zu beenden", hieß es dazu aus Wolfsburg. Es gehe derzeit um noch etwa 50.000 Fälle. Anders als beim Musterverfahren gibt es hier keinen festen Korridor möglicher Entschädigungssummen - stattdessen soll es stets individuelle Angebote an die Kläger geben. "Wir gehen jetzt auf einzelne Anwälte zu, um Gespräche über den Rahmen von Vergleichen vorzubereiten."
dpa/acr/LTO-Redaktion
Dieselskandal: . In: Legal Tribune Online, 30.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42046 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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