VerfGH Rheinland-Pfalz: Vor­erst keine "Freie Alter­na­tive Gruppe" im Landtag

28.07.2020

Eine Gruppe fraktionsloser Abgeordneter im rheinland-pfälzischen Landtag wird nicht als parlamentarische Gruppe anerkannt. Die ehemalige AfD-Abgeordnete Gabriele Bublies-Leifert scheiterte damit vor dem VerfGH in Koblenz.

Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Rheinland-Pfalz hat die Organklage der fraktionslosen Landtagsabgeordneten Gabriele Bublies-Leifert gegen die Nichtanerkennung als parlamentarische Gruppe zurückgewiesen (Beschl. v. 27.07.2020, Az. VGH O 24/20).

Die ehemalige AfD-Abgeordnete hatte sich in ihrer Organklage gegen einen Landtagsbeschluss gewendet. Dieser hatte ihrem Zusammenschluss mit dem ebenfalls fraktionslosen, ehemaligen AfD-Abgeordneten Jens Ahnemüller zur "Freien Alternativen Gruppe im Landtag" (FALG) bestimmte parlamentarische Rechte und finanzielle Leistungen verweigert, wie der VerfGH am Dienstag in Koblenz mitteilte.

Im Januar 2020 hatte Bublies-Leifert dem Landtagspräsidenten von der Gründung der FALG berichtet, um förmliche Anerkennung, die finanzielle Ausstattung in Höhe von 2.500 Euro je Mitglied und andere Rechte wie Räumlichkeiten und Parkplätze gebeten. Der Landtag lehnte dies auf Empfehlung des Ältestenrats im März 2020 ab. Gegen den Beschluss erhob die Abgeordnete Beschwerde beim VerfGH, "ohne allerdings einen konkreten Antrag zu stellen", wie es in der Mitteilung des Gerichtshofs heißt.

Der VerfGH hat ihren Antrag deshalb am Montag einstimmig als unzulässig zurückgewiesen. Er sei nicht ordnungsgemäß begründet worden. Er erschöpfe sich in schlagwortartigen Behauptungen und verfassungsrechtlichen Allgemeinplätzen ohne ausreichenden Bezug zu dem angegriffenen Landtagsbeschluss. Das Vorbringen sei insgesamt widersprüchlich und damit unklar, so das Gericht.

Bublies-Leifert ist weiterhin AfD-Mitglied, sie war am 7. August 2019 aber aus der Fraktion ausgetreten. Ahnemüller war im September 2018 aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Als Grund dafür wurden Kontakte zur rechtsextremen NPD angegeben.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VerfGH Rheinland-Pfalz: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42329 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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