Städte und Landkreise in Nordrhein-Westfalen müssen für zusätzliche Kosten beim Ausbau der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten einen Ausgleich erhalten. Dies entschied der VerfGH NRW am Dienstag.
Mehrere Städte und zwei Kreise hatten vor dem Verfassungsgerichtshof (VerfGH) NRW geklagt, weil das Land ihnen den Ausbau ohne finanzielle Unterstützung aufgebürdet hatte. Die Kläger beriefen sich auf einen Passus in der Landesverfassung, nach dem das Land als Gesetzgeber den Kommunen für neue Aufgabenerteilung einen finanziellen Ausgleich gewähren muss.
Ähnliche Regelungen finden sich auch in den Verfassungen anderer Bundesländer. Die Entscheidung vom Dienstag könnte daher
bundesweit Signalcharakter haben.
VerfGH NRW: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1693 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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