NRW: Dauner-Lieb wird VerfGH-Prä­si­dentin

18.05.2021

Die Rechtsprofessorin Dauner-Lieb soll am Mittwoch vom Landtag in NRW zur Präsidentin des VerfGH gewählt werden. Die für ihr Engagement in der Lehre bekannte Zivilrechtlerin soll damit Ricarda Brandts ablösen.

Die Kölner Rechtsprofessorin Barbara Dauner-Lieb soll neue Präsidentin des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs (VerfGH NRW) in Münster werden. Darauf haben sich nach Informationen von LTO die Fraktionen von CDU und SPD am Dienstag geeinigt. Der Landtag soll die 66-jährige Professorin, die an der Universität Köln lehrt, am Mittwoch zur obersten Richterin des Landes wählen. Dauner-Lieb folgt auf Ricarda Brandts, die Ende dieses Monats in den Ruhestand geht. 

Mit der Einigung auf Dauner-Lieb legten CDU und SPD ihren Streit um die Besetzung des obersten Richterpostens in NRW bei. Die CDU hatte ursprünglich den Vize-Präsidenten des Verfassungsgerichts, Andreas Heusch, vorgeschlagen. Die SPD als stärkste Oppositionsfraktion lehnte das aber ab. Für die Wahl des obersten Richters ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten im Landtag nötig. Diese kann nur mit Stimmen der oppositionellen SPD erreicht werden. 

Bekannt für ihr Engagement in der Lehre

Dauner-Lieb ist Professorin für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung an der Uni Köln. Dem Verfassungsgerichtshof in Münster gehört sie seit 2006 an. 

Die Zivilrechtlerin ist besonders bekannt für ihr großes Engagement in der Lehre, wofür sie bereits 2019 mit dem Landeslehrpreis Nordrhein-Westfalen sowie mit dem Lehrpreis der Kölner Jurafachschaft ausgezeichnet wurde. Außerdem ist sie seit 2019 die erste vorsitzende Frau im Vorstand der Zivilrechtslehrvereinigung e.V.

Ihre Erfahrungen aus der Lehre im Jurastudium gibt Frau Dauner-Lieb zudem in einem Examensspezial des LTO-Karriere Podcast "Irgendwas mit Recht" weiter und verbindet sie mit wertvollen Tipps für Examenskandiat:innen

pdi/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

NRW: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44997 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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