Der VerfGH Berlin hat das Normenkontrollverfahren zum Mietendeckel ausgesetzt. Es soll erst einmal abgewartet werden, wie das BVerfG entscheidet. Das hat sich das Thema für das erste Halbjahr 2021 vorgenommen, so die Berliner Entscheidung.
Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin hat das Normenkontrollverfahren zum umstrittenen Mietendeckel bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ausgesetzt (Beschl. v. 21.20.2020, Az. VerfGH 87/20).
Der Berliner Mietendeckel ist vor allem in zwei Punkten heftig umstritten: Ob das Land Berlin überhaupt die Gesetzgebungskompetenz hat und ob der Eingriff in das Eigentumsgrundrecht der Vermieter verhältnismäßig ist. Am BVerfG sind mehrere Verfassungsbeschwerden von Vermietern und ein Normenkontrollverfahren der Bundestagsabgeordneten von FDP und CDU/CSU anhängig.
Die Fraktionen der FDP und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus hatten darüber hinaus einen Normenkontrollantrag beim VerfGH Berlin eingereicht. Die Anwälte des Senats hatten angeregt, das dortige Verfahren bis zu einer Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe auszusetzen. Wie der VerfGH mitteilte, beabsichtigen die Karlsruher Kollegen im ersten Halbjahr 2021 über den Mietendeckel zu entscheiden.
acr/LTO-Redaktion
Berliner Mietendeckel: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43187 (abgerufen am: 21.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag