Die Ordnungsrufe gegen einen AfD-Politiker verletzten diesen nicht in seinen parlamentarischen Rechten, so die Richter. Er trug eine blaue Kornblume am Jackett – ein Symbol der zwischen 1933 und 1938 in Österreich verbotenen NSDAP.
Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Berlin hat einen Antrag des Berliner AfD-Politikers Andreas Wild in einem Organstreitverfahren zurückgewiesen. Wild hatte die Feststellung begehrt, dass er durch zwei Ordnungsrufe des Präsidenten des Abgeordnetenhauses in seinen Rechten verletzt wurde. Sein Antrag sei aber unzulässig und darüber hinaus auch unbegründet, entschied das Gericht (Beschl. v. 28.08.2019, Az. VerfGH 189/18).
Wild trug am 8. November 2018 bei einem Schweigemarsch anlässlich des 80. Jahrestages der Novemberpogrome eine blaue Stoffblume am Jackett. Das Gewächs geht mit einer Symbolik einher: Die blaue Kornblume wurde in Österreich von der deutschnationalen Bewegung des antisemitischen Politikers Georg von Schönerer als politisches Abzeichen genutzt und war ein Ersatzkennzeichen für die Symbole und Zeichen der in Österreich von 1933 bis 1938 verbotenen NSDAP. Wilds Auftritt ging durch die Medien, die Grünen warfen ihm eine "widerliche Provokation" vor.
Bei einer Parlamentssitzung am 29. November 2018 trug Wild die Blume erneut am Revers seines Jacketts. Parlamentspräsident Ralf Wieland erteilte dem Abgeordneten daraufhin zwei Ordnungsrufe und forderte ihn auf, die Blume zu entfernen, weil das Tragen dieser die parlamentarische Würde verletze. Vor einem möglichen dritten Ordnungsruf, der Wilds Ausschluss von der Plenumssitzung zur Folge gehabt hätte und worauf dieser auch hingewiesen worden war, brachte Wild sein Jackett mit dem angehefteten Symbol schließlich aus dem Saal. Der AfD-Politiker sagte, er habe die Blume als Zeichen einer "konservativen und patriotischen Einstellung" getragen.
Weil Wild seinen Antrag gegen das Abgeordnetenhaus gerichtet hat, sei er bereits unzulässig, so die Verfassungsrichter nun in ihrem Beschluss. Richtiger Antragsgegner sei stattdessen der Präsident des Abgeordnetenhauses. Zur Sache führten sie aus, dass die Ordnungsrufe Wild aber auch nicht in seine Abgeordnetenrechten verletzt hätten. Die Einschätzung des Parlamentspräsidenten Wielands, das Tragen der Blume verletze die Würde des Abgeordnetenhauses, sei insbesondere unter Berücksichtigung der Ereignisse nicht zu beanstanden. "Der Präsident durfte das Tragen einer blauen Blume als bewusstes Tragen eines NSDAP-Symbols und Abzeichens der Schönerer-Bewegung verstehen", so der VerfGH in seiner Mitteilung.
Wild gilt als Rechtsaußen und wurde im Juli 2017 aus der AfD-Landesfraktion ausgeschlossen. Zudem läuft wegen Kontakten in die rechtsextreme Szene ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn.
dpa/acr/LTO-Redaktion
VerfGH Berlin: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37409 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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