Parlamentarier haben Anspruch auf eine Teilantwort, auch wenn eine vollständige Antwort unzumutbar ist. Wird die Antwort verweigert, darf die Begründung zudem nicht inhaltsleer sein. Dies entschied das Verfassungsgericht Hamburg in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Außerdem müsse der Senat auch Auskünfte geben, die sich auf das persönliche Wissen des Angefragten beziehen. Damit dürfen schriftliche kleine Anfragen, die der Senat binnen acht Tagen beantworten muss, nicht mehr so schnell abgewiesen werden wie bisher.
VerfG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2204 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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