Verfahren vor dem LG Bonn: Illegaler Anabolikahandel im Internet

06.09.2011

Über Jahre soll eine internationale Bande in großem Umfang illegal Anabolika zum Muskelaufbau verkauft haben. Hierzu muss sich seit Dienstag ein 33-Jähriger wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und wegen Dopinghandels verantworten. Laut Anklage wurden Substanzen im Wert von 43 Millionen US-Dollar (etwa dreißig Millionen Euro) an rund 190.000 Kunden vor allem aus der Kraftsport- und Bodybuilder-Szene verkauft.

Der Angeklagte soll von 2008 bis Dezember 2010 von Bonn aus den Vertrieb von Anabolika über das Internet organisiert haben. Er soll dabei rund 300 000 Euro verdient haben. Für den Anabolika-Ring haben laut Anklage weltweit 125 Personen gearbeitet. Die Arzneimittellager befanden sich vor allem in Griechenland, Zypern und Spanien.

Durch ein anonymes Schreiben war die Staatsanwaltschaft auf den Angeklagten aufmerksam geworden. Der Tippgeber hatte eine
E-Mail-Adresse genannt, über die anabole Steroide per Postversand bestellt werden konnten. Nach monatelangen Observationen und auch Testkäufen gab es unter Federführung des Bundeskriminalamtes Anfang Dezember 2010 weltweit Razzien - in Zypern, Österreich, Frankreich, Niederlande, Spanien, Irland und den USA. Mehrere Bandenmitglieder wurden festgenommen, darunter auch der Mann aus Bonn.

Der Kopf der Bande soll laut Staatsanwaltschaft ein Israeli sein, der weiterhin flüchtig ist und sich vor allem in Zypern und in Südafrika aufhalten soll. Die weltweit operierende Internet-Firma sei hierarchisch geordnet und in vier Bereiche - Buchhaltung, Technik, Arzneimittelproduktion und Vertrieb - aufgeteilt gewesen.

Zum Prozessauftakt am Dienstag schwieg der Angeklagte zur Person und zu den Vorwürfen. Für das Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts (LG) sind zwölf Verhandlungstage angesetzt. Bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz muss der Angeklagte mit einer Strafe zwischen einem und zehn Jahren Haft rechnen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Verfahren vor dem LG Bonn: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4220 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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