OLG Stuttgart zur Ermordung von Siegfried Buback: Verena Becker will sich zu Tatvorwürfen äußern

03.05.2012

Nach mehr als anderthalb Jahren im Prozess um die Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback will sich die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker erstmals zu den Tatvorwürfen äußern. Becker werde am 14. Mai eine Erklärung abgeben, kündigte ihr Anwalt Walter Venedey am Donnerstag in der Verhandlung vor dem OLG Stuttgart an.

Becker werde etwa 15 bis 20 Minuten lang sprechen. "Sie kann einige Sachen so nicht stehenlassen", sagte der andere Verteidiger Hans Wolfgang Euler außerhalb des Verhandlungssaals des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart. Becker werde sich "umfassend zur Sache äußern. Sie wird sich nicht verstecken." Auf die Frage, was Becker sagen werde, antwortete Euler: "Sie wird sagen: ja oder nein."

Verena Becker ist vor dem OLG angeklagt, als Mittäterin an der Ermordung Bubacks am 7. April 1977 beteiligt gewesen zu sein. Die 59-Jährige soll eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung für das Attentat sowie bei der Organisation gespielt haben.

Michael Buback, Sohn des RAF-Opfers und Nebenkläger im Prozess, ist hingegen davon überzeugt, dass Becker selbst die Todesschützin gewesen ist. Hierfür hat der Prozess allerdings bislang keine belastbaren Anhaltspunkte ergeben.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Stuttgart zur Ermordung von Siegfried Buback: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6119 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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