Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat erfolgreich gegen zwei Betreiber von Internetseiten geklagt, die nun mangels Kostentransparenz zur Unterlassung verurteilt wurden.
Bei den Internetseiten handelt es sich nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) um "Outlets.de" und "Onlinedownloaden.de".
In den noch nicht rechtskräftigen Urteilen des Landgerichts (LG) Hamburg (Urt. v. 08.07.2010, Az. 327 O 634/09 und Urt. v. 17.06.2010, Az. 2-03 O 556/09) hätten sich die Gerichte explizit mit der Frage befasst, wie Verbraucher in die Kostenfalle gelockt werden. Die Richter beschrieben in ihren Urteilen, wie durch geschickt platzierte Werbeanzeigen bei Google oder Yahoo ein verwirrendes Netz um den Verbraucher gesponnen werde. Die Aufmerksamkeit des Verbrauchers werde gezielt auf unwichtige Detailinformationen gelenkt, er verliere den Überblick und übersehe schließlich den versteckten Kostenhinweis.
Im Zusammenhang mit der Verkündung der Urteile forderte der vzbv die Politik und die Staatsanwaltschaften zu einem konsequenteren Vorgehen gegen Online-Abzocker auf. Die wettbewerbsrechtlichen Erfolge des vzbv und der Verbraucherzentralen schrecken die Betreiber nicht in ausreichendem Maße ab. Deshalb müsse die Bundesregierung umgehend klarere gesetzliche Vorgaben machen, um die Preistransparenz im Internet zu erhöhen. Da es sich bei verschleierten Preisangaben um Ordnungswidrigkeiten handele, müssten die Bundesländer die Verstöße ahnden und entsprechende Bußgelder verhängen. Schließlich solle geprüft werden, ob nicht Schwerpunktsstaatsanwalten gegründet werden könnten, um ein gezielteres Vorgehen gegen gezielte Abzocke zu ermöglichen.
Momentan geht der vzbv noch gegen die Betreiber der Seiten "Top-Of-Software.de", "routenplaner-service.de" und "routenplaner-power.de" vor.
Verbraucherschutz: . In: Legal Tribune Online, 15.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1202 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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