Klagen gegen "linksunten"-Verbot: "Das BMI hat sich diesen Verein aus­ge­dacht"

von Maximilian Amos

30.08.2017

2/2: Alles hängt am BVerwG

Die übrigen Klagen vor dem Freiburger Gericht richten sich gegen die Durchsuchungen und Beschlagnahmen, die im Zuge des Verbots erfolgt sind. Das VG bestätigte den Eingang von zunächst zwei Klagen (Az. 4 K 7450/17; 4 K 7423/17). Doch über sie wird wohl erst später entschieden werden.

Eine Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit des Vereinsverbots wird das VG nämlich nicht vornehmen. Adam rechnet daher mit einem Aussetzungsbeschluss bis zur Entscheidung des BVerwG: "Wenn das BVerwG das Verbot kassiert, sind natürlich auch alle Durchsuchungen und Beschlagnahmen rechtswidrig".

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte in seiner Begründung für das Verbot ausgeführt, die Seite sei die bedeutendste Plattform für gewaltbereite Linksextremisten in Deutschland und machte "linksunten.indymedia" für die gewaltsamen Ausschreitungen bei den G20-Protesten in Hamburg mitverantwortlich.

Auch Reporter ohne Grenzen kritisieren BMI

Als Beleg zitierte das Ministerium mehrere Beiträge, die von der Seite stammen sollen. Darin propagierten die Autoren Gewalt gegen Polizisten und bekannten sich zu Straftaten.

"Diese Beiträge sind zum Teil uralt, wie das Ministerium in seiner Verfügung selbst eingesteht", sagt Adam. Aus dem Schriftsatz gehe nicht hervor, was die Betroffenen mit den Beiträgen zu tun hätten.

Nach dem Verbot von "linksunten" hatte es Proteste gegeben. Unter anderem die Organisation "Reporter ohne Grenzen" kritisierte das Vorgehen des BMI: Dass die Bundesregierung ein journalistisches Portal durch die Hintertür des Vereinsrechts komplett verbiete, sei rechtsstaatlich fragwürdig.

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

Maximilian Amos, Klagen gegen "linksunten"-Verbot: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24215 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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