Die juristische Aufarbeitung des Vereinsverbots gegen "linksunten.indymedia" beginnt: Die von den Durchsuchungen betroffenen Personen haben Klagen eingereicht. Es gebe den Verein, der verboten wurde, gar nicht, so einer ihrer Rechtsanwälte.
Das Verbot von "linksunten.indymedia" ist erst ein paar Tage alt, da beginnt bereits das juristische Nachspiel. Die von den Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Verbot betroffenen Personen wehren sich nun vor Gericht. Sven Adam, einer ihrer Anwälte, teilte am Mittwoch mit, dass vier Freiburger sowie deren Mitbewohner und Lebensgefährten Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und vor dem Verwaltungsgericht (VG) Freiburg eingereicht haben.
Am Freitag erst hatte das Bundesinnenministerium (BMI) ein Vereinsverbot gegen "linksunten" ausgesprochen und mehrere Räumlichkeiten durchsuchen lassen. Dabei waren auch mehrere Waffen gefunden worden, darunter Messer, Schlagstöcke, Rohre und Zwillen. Auch der Betrieb der namensgleichen Website ist untersagt worden.
Die Klagen vor dem in dieser Sache erst- und letztinstanzlich zuständigen BVerwG richten sich gegen das vom BMI ausgesprochene Verbot und ziehen in Zweifel, dass es sich bei "linksunten.indymedia" überhaupt um einen Verein handelt, wie Adam gegenüber LTO erklärte: "Wir klagen als Einzelperson gegen die Verbotsverfügung. Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist dies möglich, wenn man geltend macht, dass es sich überhaupt nicht um einen Verein handelt."
"Verbot mit heißer Nadel gestrickt"
Tatsächlich gehe aus der seinem Mandanten zugestellten 90-seitigen Verfügung überhaupt nicht hervor, wie man darauf komme, dass es sich bei dem Personenkreis hinter der Website um einen Verein handele, so Adam. "Es gibt diesen Verein nicht. Das BMI hat ihn erfunden, um ihn verbieten zu können."
Das erste Ziel sei damit, die Entscheidungsgrundlagen des BMI für das Verbot herauszubekommen, erklärte Adam, der die Verfügung als "mit heißer Nadel gestrickt" bezeichnete.
Auch zum Waffenfund, um den es zuletzt widersprüchliche Angaben gab, nahm der Rechtsanwalt Stellung: Bei seinem Mandanten sei nichts waffenrechtlich Relevantes gefunden worden, überhaupt sei der Großteil der Waffenfunde im sogenannten Kulturtreff in Selbstverwaltung (KTS) gemacht worden. Auch diese hätten nichts mit den Betroffenen oder Indymedia zu tun, bekräftigte Adam.
Das BMI hatte erklärt, die Waffen seien in Räumen gefunden worden, die "mit dem Betrieb der Plattform und dem Betreiberkreis in unmittelbarem Zusammenhang stehen".
Maximilian Amos, Klagen gegen "linksunten"-Verbot: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24215 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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