Anpassung an "Erfordernisse der Zeit": Papst erneuert Ver­fas­sung des Vatik­an­staats

15.05.2023

Frauen in der Päpstlichen Kommission und strengere Haushaltsregeln für den Vatikan – mit diesen Neuerungen will Franziskus den Vatikanstaat zeitgemäßer aufstellen. Die "Gesamtheit der Regierungsgewalt" des Papstes bleibt aber erhalten.

Papst Franziskus hat ein neues Grundgesetz für den Vatikanstaat vorgelegt. Ziel der Änderung der Verfassung soll es sein, die vatikanische Gesetzgebung "den Erfordernissen unserer Zeit" anzupassen, teilte er am Samstag mit. Das Oberhaupt der katholischen Kirche ersetzt damit die im Jahr 2000 von Papst Johannes Paul II. erlassene Verfassung.

Eine wichtige Veränderung betrifft insbesondere die Päpstliche Kommission, die die Legislative im Staat der Vatikanstadt ausübt. Dieser gehören traditionell ein Kardinalspräsident sowie Kardinäle an. Neben den Kardinälen werden nun allerdings auch andere Mitglieder Teil der Kommission sein können, darunter sowohl weibliche als auch männliche Laien. Die gesetzgebende Funktion der Kommission bleibe bestehen.

In dem neuen Grundgesetz wird zudem eine "strengere und detailliertere" Regelung des vatikanischen Haushalts und Budgets festgelegt. Die Päpstliche Kommission soll den dreijährigen Finanzplan erarbeiten und beraten und dann "diese Akte direkt dem Papst zur Genehmigung vorlegen". Der Haushaltsplan soll sich an den "Grundsätzen der Klarheit, Transparenz und Fairness" orientieren.

Papst behält "Gesamtheit der Regierungsgewalt"

Wie bereits in der Verfassung aus dem Jahr 2000 bestätigt Franziskus zudem "die Gesamtheit der Regierungsgewalt" des Papstes, "die die gesetzgebende, exekutive und richterliche Gewalt umfasst". Der Vatikanstaat ist damit nach wie vor eine absolute Wahlmonarchie; der Papst das von den Kardinälen gewählte Oberhaupt.

Bestätigt wird auch "die einzigartige Besonderheit und Autonomie des vatikanischen Rechtssystems", das sich von dem der Römischen Kurie unterscheidet, wie das offizielle Nachrichtenportal Vatican News berichtete. Bereits im vergangenen Jahr hatte Franziskus die Verfassung der Kurie reformiert und ordnete damit den Behördenapparat der katholischen Kirche neu. Die im Vatikan ansässige Kurie ist die Zentralverwaltung der Weltkirche und unterscheidet sich vom Vatikanstaat, beiden steht jedoch der Papst vor.

Das neue Grundgesetz "übernimmt und vervollständigt" demnach bereits erlassene Aktualisierungen der Vorschriften und institutionellen Abmachungen. Es soll am 7. Juli in Kraft treten.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Anpassung an "Erfordernisse der Zeit": . In: Legal Tribune Online, 15.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51773 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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