Jury hat im Missbrauchsprozess entschieden: Donald Trump muss fünf Mil­lionen Dollar Ent­schä­d­i­gung zahlen

09.05.2023

In einem zivilrechtlichen Schadensersatzprozess hat eine Geschworenenjury in New York entschieden, dass Donald Trump einer US-Autorin eine Entschädigung in Millionenhöhe zahlen muss. Wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung wurde er freigesprochen. 

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump muss wegen eines sexuellen Übergriffs sowie Verleumdung eine Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Euro zahlen. Das entschied eine Geschworenenjury am Dienstag in New York. Laut CNN-Bericht entfallen drei Millonen Euro Entschädigung auf die Verleumdung und zwei Millionen Euro auf den körperlichen Übergriff. Wegen Vergewaltigung wurde Trump hingegen freigesprochen.

Der Zivilprozess gegen Donald Trump hat vor zwei Wochen in Manhattan begonnen. Die heute 79-jährige US-Autorin Jean Carroll wirft Trump vor, sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt zu haben. Der damals noch nicht als Politiker tätige Immobilienunternehmer Trump wies die Anschuldigung zurück. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand Carroll der Rechtsweg für eine Klage jedoch offen. Carroll hatte den Vergewaltigungsvorwurf erstmals 2019 in einem Buchauszug öffentlich gemacht. Trump reagierte unter anderem mit den Worten, sie sei nicht sein Typ. Er warf ihr auch vor, nur ihr Buch verkaufen zu wollen.

Nach New Yorker Recht bedeutet "sexual contact", jede Berührung von intimen Körperteilen einer Person zum Zweck der Befriedigung des sexuellen Verlangens. Während die Jury diesen Vorwurf gegenüber Trump für bewiesen erachtete, sah sie für den Vorwurf der Vergewaltigung keine ausreichenden Beweise.

Laut BBC-Bericht reagierte Trump bereits auf die Veurteilung und zwar mit den Worten: "Ich habe absolut keine Ahnung, wer diese Frau ist. Dieses Urteil ist eine Schande - eine Fortsetzung der größten Hexenjagd aller Zeiten!"

fz/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Jury hat im Missbrauchsprozess entschieden: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51734 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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