Ratko Mladić, ehemaliger bosnisch-serbischer General, muss unter anderem wegen Völkermordes lebenslang in Haft. Das hat ein UN-Kriegsverbrechertribunal in einem Berufungsurteil entschieden.
Der als "Schlächter vom Balkan" bekanntgewordene Oberbefehlshaber der bosnischen Serben im Jugoslawienkrieg muss lebenslang in Haft. Der Internatioale Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe (MICT) in Den Haag hat mit seiner Entscheidung wesentlich ein Urteil des Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) bestätigt.
Zentraler Anklagepunkt im Verfahren gegen Mladić war der Völkermord in Srebrenica im Sommer 1995, bei dem rund 8.000 muslimische Männer und minderjährige Jungen unter Mladićs Kommando ermordet wurden. Darüber hinaus war Mladić wegen der jahrelangen Belagerung von Sarajevo mit mehr als 10.000 Toten sowie der Verfolgung und Vertreibung bosnischer Muslime und Kroaten angeklagt. Im Ergebnis wurde Mladić durch den ICTY bzw. jetzt durch den MICT wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.
Mladić und seine Verteidigung hatten stets auf Freispruch plädiert. Bei der erstinstanzlichen Urteilsverkündung wurde Mladić aus dem Saal entfernt, nachdem er die Anklagepunkte gegen ihn mit "Lüge, Lüge!" bewertet hatte.
Versteckspiel und andere Schwierigkeiten
Nach Ende des Jugoslawienkrieges stellte die Europäische Union im Jahr 2000 als Bedingung für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Serbien die Auslieferung von Mladić für ein Verfahren vor dem ICTY. Jedoch blieben die Beitrittsverhandlungen bis heute erfolglos und Mladić wurde erst 2011 festgenommen, obwohl er bereits seit 1995 angeklagt war. Ähnlich wie dem ebenfalls wegen Völkermordes und anderer Völkerstraftaten verurteilten Radovan Karadzic, gelang es Mladić, lange sich zu verstecken. Bis zu seiner Festnahme lebte Mladic offenbar unter dem Schutz serbischer Sicherheitsbehörden.
Während des Berufungsverfahrens war es aufgrund der COVID-19-Pandemie mehrfach zu Verzögerungen gekommen. Auch hatte die Verteidiung wiederholt versucht, das Verfahren aufgrund des Gesundheitszustandes von Mladić zu verzögern. Das Urteil des MICT ist rechtskräftig. Es war gleichzeitig das letzte Verfahren des ICTY.
jb/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
UN-Kriegsverbrechertribunal bestätigt erste Instanz: . In: Legal Tribune Online, 08.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45144 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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