Die A33 in Ostwestfalen kann gebaut werden. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Umweltschutzorganisation Bund ist mit seinen Bedenken vor dem BVerwG gescheitert. Die Leipziger Verwaltungsrichter wiesen am Dienstag die Klage gegen den Bau des letzten Teilstücks zwischen Bielefeld-Steinhagen und Borgholzhausen ab.
Im Mittelpunkt der Klage stand die Frage, ob das Vorhaben mit den Erhaltungszielen des Natur- und Landschaftsschutzgebiets "Tatenhauser Wald" verträglich ist. Soweit es um den Schutz der Bechsteinfledermaus, aber auch anderer im Gebiet vorkommender Fledermäuse und Vögel geht, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Verträglichkeit bejaht. Die Autobahnplaner hätten Schutzmaßnahmen wie etwa Querungshilfen oder Schutzwälle vorgesehen, damit die Tiere nicht auf die Autobahn flattern. "Dieses Konzept ist nicht zu beanstanden", erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier (Urt. v. 06.11.2012, Az. 9 A 17.11).
Durch den Bau der Autobahn werde zwar die Stickstoffbelastung in dem Naturschutzgebiet ansteigen. Dennoch erweise sich der angefochtene Planfeststellungsbeschluss - unter Berücksichtigung der von der Behörde vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle - aber als rechtmäßig.
Für das Vorhaben stritten zwingende Gründe des Schutzes der Gesundheit der Menschen, so die Richter. Dies gelte sowohl angesichts der hohen Luftschadstoffbelastung in der bestehenden Ortsdurchfahrt von Halle als auch im Hinblick auf die große Zahl schwerer und schwerster Verkehrsunfälle, zu denen es in den letzten Jahren gekommen sei.
Mit Material von dpa.
tko/LTO-Redaktion
BVerwG zu naturschutzrechtlichen Einwänden: . In: Legal Tribune Online, 06.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7475 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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