Anlässlich der bevorstehenden Eröffnung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg steht das so genannte Flughafenverfahren im Asylrecht wieder in der Diskussion. Der DAV appelliert in einer Stellungnahme an den Gesetzgeber es ersatzlos abzuschaffen.
Es sei nicht hinnehmbar, dass die Asylbewerber für einen nicht genau definierten Zeitraum in einer haftähnlichen Lage gehalten werden können. "Die Tatsache, dass die Anhörung der Asylsuchenden unmittelbar nach ihrer Einreise in einer außergewöhnlichen Drucksituation stattfindet, ist für den DAV nicht akzeptabel", so Rechtsanwältin Susanne Schröder, Vorsitzende des Gesetzgebungsausschusses Ausländer- und Asylrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Eine Anhörung unter den Bedingungen einer haftähnlichen Situation sei nicht ordnungsgemäß. Flüchtlinge machten unter dem Druck der Freiheitsentziehung leicht falsche Angaben, die dann zur Ablehnung des Flüchtlingsschutzes führten.
"Außerdem erschweren extrem kurze Rechtsbehelfs- und Begründungsfristen die Wahrnehmung des Rechtsschutzes", so Schröder weiter. Diese belasteten die Arbeit der im Flughafenverfahren tätigen Rechtsanwälte bei der Wahrnehmung der Interessen ihrer Mandanten.
Ferner lässt sich nach Ansicht des DAV der in der Verfahrensrichtlinie vorgesehene Minderjährigenschutz im Flughafenverfahren nicht gewährleisten. Auch die Vorgabe der Rückführungsrichtlinie, eine Inhaftierung Minderjähriger nur im äußersten Falle vorzunehmen, könne im Flughafenverfahren nicht eingehalten werden.
DAV/age/LTO-Redaktion
Umstrittene Vorgehensweise im Asylrecht: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5812 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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