Uli Hoeneß wird zum 29. Februar vorzeitig aus der Haft entlassen. Das LG Augsburg gab seinem Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zum frühestmöglichen Termin statt, u.a. wegen "erheblicher Besonderheiten des Falles".
Die für das Landsberger Gefängnis zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts (LG) Augsburg hat am Montag entschieden, die restliche Haftstrafe des ehemaligen Bayern-Bosses zum Halbstrafenzeitpunkt auszusetzen. Nach 21 Monaten Monaten kann der wegen Steuerhinterziehung Verurteilte, der bereits seit dem 1. Januar 2015 Freigänger ist, das Gefängnis nun verlassen. Die Bewährungszeit setzte die Kammer auf drei Jahre fest, teilte das LG Augsburg am Montag mit.
Gemäß § 57 Absatz 2 StGB kann das Gericht schon nach Verbüßung der Hälfte der Freiheitsstrafe die Vollstreckung des Restes zur Bewährung aussetzen, wenn die verurteilte Person erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und diese zwei Jahre nicht übersteigt oder die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen (...).
Solche besonderen Umstände bejahte die Strafvollstreckungskammer für den Ersttäter Hoeneß. Das LG München II hatte ihn im März 2014 zwar zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und auch die hinterzogene Summe von mindestens 28,5 Millionen Euro, von welcher die Münchner Richter ausgingen, bezeichnet das LG Augsburg ausdrücklich als hohen Gesamtschaden. Dennoch geht die Kammer aber davon aus, dass im Fall Hoeneß die erforderlichen besonderen Umstände vorliegen, aufgrund derer es verantwortet werden könne, zu erproben, ob Hoeneß sich künftig straffrei führen wird.
Zu seinen Gunsten führen die Augsburger Richter vor allem Hoeneß' Bereitschaft an, sich "trotz seiner Position" als ehemaliger Präsident des FC Bayern in die Gefangenengemeinschaft zu integrieren. Außerdem habe Hoeneß sich letztlich durch eine - wenn auch am Ende unwirksame - Selbstanzeige den Ermittlungen ausgeliefert und den Schaden durch Zahlungen von mindestens 43 Millionen Euro wieder gut gemacht. Ob und welche Rolle der nun 64-Jährige, der künftig lediglich einen Wochnungswechsel der Strafvollstreckungskammer mitteilen müsste, künftig beim FC Bayern spielen wird, ist derzeit nicht bekannt.
pl/LTO-Redaktion
Mit Materialien von dpa
Bewährung zum Halbstrafenzeitpunkt ausgesetzt: . In: Legal Tribune Online, 18.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18182 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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