Überwachung der Linken: Bodo Ramelow will vor das BVerfG

von dpa/mbr/LTO-Redaktion

22.07.2010

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Der Streit um die Überwachung der Linken durch die Staatsschützer wird die Gerichte weiter beschäftigen.

Nachdem der Landtagsabgeordnete mit seiner Klage gegen seine Überwachung durch den Verfassungsschutz am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht scheiterte, plant er nun die Überprüfung des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Notfalls werde er auch weiter zum Europäischen Gerichtshof ziehen, so der Thüringer Fraktionschef der Linkspartei.

Zitiervorschlag

Überwachung der Linken: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1041 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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