Das Niedersächsische FG hat mit am Mittwoch bekannt gewordenem Urteil einer Klage wegen der steuerlichen Anerkennung von mehrjährigen Verlusten aus der privaten Vermietung einer Ferienwohnung stattgegeben. Dabei unterstellte das Gericht entgegen der Rechtsprechung des BFH trotz geringfügiger Selbstnutzung das Vorliegen einer Überschusserzielungsabsicht.
Nach Auffassung des 9. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) besteht jedenfalls dann kein Anlass, an der Überschusserzielungsabsicht eines Wohnungsvermieters zu zweifeln, der seine Ferienwohnung an zwei oder drei Wochen im Jahr selbst nutzt, sich dies nur vorbehält oder die Selbstnutzung auf übliche Leerstandszeiten beschränkt, wenn die tatsächlichen Vermietungstage die ortsüblichen Vermietungstage erreichen oder sogar übertreffen. Nur auf diese Weise könne eine Gleichbehandlung zwischen den Fällen der Vermietung über einen Vermittler mit den Fällen der Vermietung in Eigenregie erreicht werden.
Mit dem Urteil vom 7. März 2012 traten die Richter der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) entgegen, nach der sich im Streitfall auch das beklagte Finanzamt gerichtet hatte (Az. 9 K 180/09). Dieses erkannte die Verluste eines Eigentümers aus der Vermietung seiner Ferienwohnung, der diese drei Wochen im Jahr selbst nutzte, nicht an, weil keine Überschusserzielungsabsicht vorgelegen habe. Dies habe sich aus einer Prognoseberechnung über einen Zeitraum von 30 Jahren ergeben, die einen Totalverlust auswies. Zuvor schon hatte der Eigentümer für den vermieteten Zeitraum nur Verluste in erheblicher Höhe erklärt. Die Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht, die grundsätzlich bei ausschließlicher Vermietung an fremde Dritte entbehrlich ist, hielt das Finanzamt dabei auch bei nur geringfügiger Selbstnutzung für geboten.
Das Niedersächsische FG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und Abweichung von der BFH-Rechtsprechung zugelassen.
plö/LTO-Redaktion
FG Hannover zu selbstgenutzter Ferienwohnung: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6113 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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