Die Piratenpartei Bayern macht Ernst und erstattete am Montag wegen der behördlich eingesetzten Überwachungssoftware "Bayerntrojaner" Strafanzeige unter anderem gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann. Damit wird die Diskussion um die staatliche Spionagesoftware wieder neu entfacht.
Nach Ansicht der Partei sind mit der Beschaffung und dem Einsatz des Trojaners mehrere Strafvorschriften verletzt worden. Der Landesvorstand Bayern sieht eine Verletzung der §§ 202a, 202b, 202c, 303a, 303b StGB (Ausspähen und Abfangen von Daten respektive Vorbereitung, Datenveränderung und Computersabotage) sowie eine Verletzung von nach Art. 37 BayDSG bußgeldbewehrten datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Der Landesvorsitzende der Piratenpartei in Bayern, Stefan Körner, äußerte sich dazu wie folgt: "Wenn sich Behörden nicht an geltendes Recht und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten, muss sich der Rechtsstaat dagegen zur Wehr setzen können. Ob die Justiz zu einer konsequenten Ermittlung in dem Fall fähig und willens ist oder dabei versagt, wird sich jetzt herausstellen."
Strafanzeige hat die Internet-Partei auch gegen den Präsidenten des bayerischen Landeskriminalamts sowie weitere beteiligte Personen erstattet.
age/LTO-Redaktion
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Trojaner-Einsatz in Bayern: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4578 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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